Aktuelles Urteil Mietwagen wird gezahlt
26.01.2004, 14:22 UhrWer sich nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen nimmt, muss vorher nicht intensiv nach dem günstigsten Preis suchen.
Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden. Nur wenn klar erkennbar sei, dass die Tarife eines Autovermieters außerhalb des üblichen Rahmens liegen, müsse sich das Unfallopfer nach einem anderen Angebot umsehen.
Im konkreten Fall hatte sich eine Versicherung geweigert, die Kosten für einen Ersatzwagen zu übernehmen, weil ein vergleichbares Fahrzeug 250 Euro billiger zu haben gewesen wäre. Nach Ansicht des Gerichts war die Preisdifferenz von 250 Euro bei 14tägiger Mietzeit aber nicht gravierend. Angesichts der kurzen Mietdauer sei das Unfallopfer nicht zu einer "Marktforschung" verpflichtet gewesen.
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Quelle: ntv.de