Auto

Ausreden nicht möglich Verschneite Schilder gelten

Der Schnee bedeckt vieles, auch Verkehrsschilder. Doch diese sind trotzdem zu beachten. Wetterbedingte Ausreden gelten nicht. Kleine Ausnahmen gibt es bei Schildern auf der Autobahn.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Autofahrer müssen auch zugeschneite Verkehrszeichen beachten. Ertappte Verkehrssünder können sich in der Regel nicht damit herausreden, dass ein Schild schneebedeckt und somit nicht zu erkennen war. Darauf weist der Automobilclub AvD hin. So sei etwa ein zugeschneites Stoppschild an seiner achteckigen Form zu erkennen - und "Vorfahrt gewähren" am auf der Spitze stehenden Dreieck.

Außerdem werde als bekannt vorausgesetzt, dass innerorts Tempo 50 gilt. Anders verhält es sich laut AvD bei geblitzten Temposündern auf der Autobahn. Sind dort die Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Schnees nicht zu erkennen, drohten Autofahrern nicht unbedingt Konsequenzen. Allerdings müssten sie nachweisen, dass das Schild zur Zeit des Verstoßes tatsächlich nicht zu erkennen war.

Quelle: ntv.de, dpa

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