Thomas Anders und der Rosenkrieg Richter bleiben beim Verbot
16.03.2012, 13:12 Uhr
Da war noch alles in Butter: Thomas Anders - mit Nora-Kette.
Thomas Anders schreibt nicht gerade immer schmeichelhaft in seiner Autobiografie über seine Ex-Frau Nora. Diese bekommt nun vor dem Landgericht Koblenz erneut recht: Danach muss sich der Ex-Modern-Talking-Sänger mit bestimmten Aussagen zurückhalten.
Vorläufiges Ende im zwischen Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora: Das Landgericht Koblenz hat das Verbot für den ehemaligen Modern-Talking-Sänger Thomas Anders für bestimmte Aussagen über seine Ex-Frau Nora weitgehend bestätigt. Das sogenannte Versäumnisurteil wurde im Wesentlichen aufrechterhalten und nur in einem Punkt aufgehoben, erklärte das Gericht. Bei der Verkündung waren weder der 49-jährige Anders noch Balling anwesend.
Das Gericht will weitere Erläuterungen erst machen, wenn die Prozessbeteiligten über das Urteil informiert wurden. Um ein Versäumnisurteil handelte es sich, da Anders im vergangenen Jahr nicht vor Gericht erschienen war.
Die Koblenzer Richter hatten im November einer von Nora Balling stattgegeben. Danach muss Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, wenn er die entsprechenden Aussagen aus der Autobiografie "100 Prozent Anders" trotz des Verbots weiter macht.
In dem Buch wirft er seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Gegen das Urteil hatte Anders Einspruch eingelegt.
Quelle: ntv.de, dpa