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Gericht: Kein "Knebelvertrag" "Supertalent" Hirte muss blechen

Im Rechtsstreit mit seinem Manager hat er ausgespielt: Michael Hirte.

Im Rechtsstreit mit seinem Manager hat er ausgespielt: Michael Hirte.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Nach seinem Erfolg bei der RTL-Castingshow "Das Supertalent" hat Michael Hirte offensichtlich ganz gut verdient. Dass sein Manager davon ein ordentliches Stück abhaben wollte, sah der Mundharmonika-Spieler jedoch nicht ein. Er klagte - und verlor.

Das "Supertalent" von 2008, der Mundharmonika-Spieler Michael Hirte, muss an seinen Ex-Manager 88.000 Euro zahlen. Dies entschied das Kölner Landgericht nach einer Klage des früheren Managers.

Das Gericht erklärte eine fristlose Vertragskündigung Hirtes vom Herbst 2009 für unwirksam. Der Richter verpflichtete ihn, seinen Ex-Manager an allen Einnahmen bis November 2009 zu 25 Prozent zu beteiligen.

Hirte hatte fristlos gekündigt, weil er sich mit einem "Knebelvertrag" über den Tisch gezogen sah. Eine Beteiligung an seinen Einnahmen in Höhe von 25 Prozent sei sittenwidrig, meinte der 45-Jährige, der bei der RTL-Castingshow vor zwei Jahren gewonnen hatte.

Das Gericht war anderer Meinung. Üblich sei ein Provisionsanspruch von 10 bis 20 Prozent - auch 25 Prozent könnten da nicht als grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung angesehen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, dpa

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