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Zwei Linden dürfen bleibenUli Hoeneß gewinnt Baum-Prozess gegen Nachbarin

24.09.2026, 15:23 Uhr
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Uli Hoeneß muss auf seinem Grundstück nicht die Axt schwingen. (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Um eine Lücke auf seinem Grundstück zu schließen, lässt Bayern-Legende Uli Hoeneß zwei Linden pflanzen - zum Unmut seiner Nachbarin. Die sieht ihre Sicht beeinträchtigt und ihr Recht verletzt. Ein Gericht sieht das nun anders, im Hause Hoeneß ist man "erfreut".

Der Ehrenpräsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, hat im Rechtsstreit mit seiner Nachbarin um zwei neu gepflanzte Bäume gewonnen. Das Landgericht München II lehnte die von der Nachbarin geforderte Beseitigung der Bäume auf Hoeneß' Grundstück am Tegernsee ab, wie das Gericht mitteilte. Außerdem muss die Frau die Kosten des Verfahrens tragen.

Hoeneß' Nachbarin habe nicht glaubhaft machen können, dass die Bäume in einem Bereich stehen, wo zu ihren Gunsten ein Bepflanzungsverbot gilt, entschied das Gericht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie die Daten des Lageplans durch kleinste Abweichungen verfälscht habe.

Die Eheleute Hoeneß ihrerseits reagierten "erfreut", wie deren Anwalt Peter Gauweiler schilderte, der die beiden unmittelbar nach der Entscheidung anrief. "Die freuen sich logischerweise - wer tut das nicht?"

Zwei Linden ersetzen Ahorn

Hoeneß wohnt mit seiner Frau in Bad Wiessee am Tegernsee. Seit 1975 gibt es für das Grundstück von Hoeneß auf einer im Kaufvertrag eingezeichneten Fläche ein Verbot für Bepflanzungen und Bebauungen. Im vergangenen Mai ließ Hoeneß laut Gericht zwei Linden in einer bestehenden Baumgruppe als Ersatz für einen beschädigten Ahorn pflanzen.

Die Nachbarin berief sich dabei auf die sogenannte Grunddienstbarkeit von 1975, die ein Bebauungs- und Bepflanzungsverbot vorsieht, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Die Nachbarin machte geltend, dass die Bäume ihre Sicht behinderten, was den Wert des Grundstücks mindere. Die Hoeneß-Seite wiederum bestritt dies mit Verweis darauf, dass der Blick durch einen Hügel ohnehin beeinträchtigt sei.  

Die Klägerin beantragte deshalb die Beseitigung der Bäume - dies aber nach dem Urteil erfolglos. Der Fall landete vor dem Landgericht, da der Streitwert auf mehr als 10.000 Euro angesetzt war. Da dort keine gütliche Einigung zustande kam, folgte nun das Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ohnehin ist das letzte Wort in der Sache womöglich nicht gesprochen: Die Nachbarin könnte noch ein Hauptsacheverfahren anstreben.

Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP

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