Feuer an Obdachlosem gelegt 21-Jähriger muss ins Gefängnis
13.06.2017, 14:35 Uhr
Besonders nachts treffen im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße Kriminelle, Obdachlose und Drogenabhängige aufeinander.
(Foto: dpa)
Junge Männer versuchen in der Weihnachtsnacht einen Berliner Obdachlosen anzuzünden. Dank Videoüberwachung können sie ausfindig gemacht werden. Das Berliner Landgericht kommt nun zu einem Urteil. Vom Vorwurf des versuchten Mordes rückt der Richter ab.
Wegen des Versuchs, einen schlafenden Obdachlosen anzuzünden, hat das Berliner Landgericht den Haupttäter zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht ließ dabei den harten Vorwurf des versuchten Mordes fallen und sprach den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er soll zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Der Verurteilte und fünf jugendliche Flüchtlinge hatten in der Weihnachtsnacht versucht, die Kopfunterlage des Mannes aus Polen im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße an der Stadtteilgrenze zwischen Kreuzberg und Neukölln anzuzünden. Anschließend entfernten sie sich vom Tatort. Fahrgäste einer einfahrenden U-Bahn löschten die Flammen, der ahnungslose Mann blieb unverletzt.
Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.
Drei der Mitangeklagten im Alter von 17 und 18 Jahren wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Ein siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden.
Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern.
Quelle: ntv.de, nsc/dpa