Polizei sucht Fahrzeughalter Dauerparker am Flughafen BER drohen 200.000 Euro Gebühr
27.01.2025, 21:29 Uhr Artikel anhören
Auf dem Kurzzeitparkplatz muss man nicht zwingend nur wenige Minuten stehen, beweist der Fahrer dieses Autos am BER.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Ein Kurzzeitparkplatz am Flughafen ist, wie der Name nahelegt, für das Halten für wenige Minuten gedacht. Fahrer können auch länger stehen, müssen dann aber tief in die Tasche greifen. So wie jetzt am BER. Dort sind für ein Fahrzeug vermutlich 200.000 Euro aufgelaufen. Vom Halter keine Spur.
In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. Seit über einem Jahr stehe der Wagen auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafen BER, berichtete die "Berliner Zeitung". Die Gebühr pro Tag: 552 Euro. Denn pro Stunde werden auf dem Kurzzeitparkplatz 23 Euro fällig. Bis zu zehn Minuten sind kostenfrei.
Betreiber des Parkplatzes ist die Apcoa Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart. Ein Unternehmenssprecher sagte, das Auto stehe schon länger am Flughafen. Dass es sich um ein Jahr handele, könne er allerdings nicht bestätigen. Sollten tatsächlich die kolportierten 200.000 Euro Gebühr aufgelaufen sein, stünde der Wagen bereits mindestens 362 Tage dort. Apcoa stehe im engen Austausch mit dem Flughafen als Eigentümer des Parkhauses und den zuständigen Behörden.
Muss die Parkgebühr bezahlt werden?
Der Prozess der Ermittlung des Halters sei noch nicht abgeschlossen, hieß es weiter. Ein Fahrzeug in dieser Situation abzuschleppen, sei rechtlich komplex und nicht kurzfristig umsetzbar. Da das Auto ein Hannoveraner Kennzeichen hat, wurde laut "Berliner Zeitung" auch die dortige Polizei kontaktiert, ohne Erfolg. Auch die zuständige Polizeidirektion in Brandenburg oder das Ordnungsamt konnten den Halter nicht ausfindig machen.
Auf die Frage, ob Apcoa die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben gedenkt, hatte der Sprecher der "Berliner Zeitung" gesagt: "Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt."
Der dpa teilte der Sprecher mit: Sobald der Halter ermittelt wurde, werde "in Rücksprache mit ihm" geprüft, inwieweit die ausstehende Forderung beglichen werden kann.
Quelle: ntv.de, als/dpa