Karlsruhe lehnt Beschwerde ab Die Akte Oury Jalloh bleibt geschlossen
23.02.2023, 10:51 Uhr Artikel anhören
Eine Frau legt eine Rose zum Gedenken an Oury Jalloh auf die Stufen des Polizeireviers.
(Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/A)
Der nicht aufgeklärte Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird nicht neu untersucht. Das Bundesverfassungsgericht lehnt es ab, über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zu entscheiden.
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen keine neuen Ermittlungen zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle aufnehmen. Die Einstellung der Ermittlungen verstieß nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht nahm eine Beschwerde seines Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung an.
Zwar stehe dem Mann ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu, teilte das höchste deutsche Gericht mit. Diesem trage der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2019 jedoch hinreichend Rechnung. Dieses hatte die Einstellung bestätigt.
Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden - er lag gefesselt auf einer Matratze, die Feuer gefangen hatte. Die Todesumstände gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt. Angehörige bezweifeln, dass er seine Matratze selbst angezündet haben soll.
Die Entscheidung des OLG Naumburg hat nach Auffassung der Karlsruher Richter die Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts nicht überspannt. Es habe insbesondere nicht darauf abgestellt, dass eine Brandlegung durch Jalloh selbst nicht ausgeschlossen werden könne, sondern es habe umgekehrt dargelegt, dass "vieles für eine Selbstentzündung spreche" und dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen andere Menschen gebe.
Quelle: ntv.de, jog/AFP/dpa