Panorama

Klage eines missbrauchten Mannes Früherer Papst Benedikt XVI. soll Gericht Auskunft geben

Das Landgericht Traunstein hat Fragen an Joseph Ratzinger, emeritierter Papst Benedikt XVI.

Das Landgericht Traunstein hat Fragen an Joseph Ratzinger, emeritierter Papst Benedikt XVI.

(Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbi)

Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes, will das Gericht Informationen des prominentesten deutschen Kirchenmannes: Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss Auskunft geben zu seiner Zeit als Erzbischof von München und Freising.

Nach der Klage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes hat das Landgericht Traunstein eine Stellungnahme von dem emeritierten Papst Benedikt XVI. angefordert. "Die Beklagten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, anschließend haben sie vier Wochen beziehungsweise einen Monat Zeit zur Klageerwiderung", sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk, das Recherchezentrum Correctiv und die "Zeit" darüber berichtet.

Die Zivilklage des Mannes, eine sogenannte Feststellungsklage, war im Sommer eingereicht worden. Sie richtet sich nicht nur gegen Benedikt, den früheren Kardinal Joseph Ratzinger, sondern auch gegen dessen Nachfolger im Amt des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter. Auch dem Erzbistum wurde die Klage Anfang der Woche zugestellt, wie Sprecher Christoph Kappes bestätigte. Er sagte, "dass wir uns zu einem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern".

"Umso größer ist mein Schmerz"

Bei einer sogenannte Feststellungsklage geht es zwar nicht um eine strafrechtliche Verfolgung, möglicherweise könnte aber die Schuld der Kirche an Missbrauchsfällen festgestellt werden. Dass das Gericht nun ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet hat, bedeute "keinerlei inhaltliche Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage durch das Gericht", betonte Justizsprecherin Titz. "Ob also der geltend gemachte Feststellungsanspruch trotz Verjährung etwaiger Schadenersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldforderungen besteht, ist erst Gegenstand des weiteren Verfahrens."

Ratzinger hatte Anfang des Jahres Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirchen um Verzeihung gebeten - konkrete Vertuschungsvorwürfe gegen sich aber entschieden zurückgewiesen. "Ich habe in der katholischen Kirche große Verantwortung getragen. Umso größer ist mein Schmerz über die Vergehen und Fehler, die in meinen Amtszeiten und an den betreffenden Orten geschehen sind", schrieb er in einer Stellungnahme, die der Vatikan veröffentlichte.

Er wolle seine "tiefe Scham", seinen "großen Schmerz" und seine "aufrichtige Bitte um Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs zum Ausdruck bringen", heißt es in dem Schreiben weiter.

Quelle: ntv.de, ter/dpa

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