Panorama

Öffentliche Fahndung Polizei veröffentlicht "Treppentreter"-Video

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Im Fall des brutalen Angriffs auf eine junge Frau in einem Berliner U-Bahnhof suchen die Ermittler nun mit einem Video vom Vorfall nach dem Täter. Gleichzeitig verteidigen sie ihr Vorgehen gegen Kritik. Für eine öffentliche Fahndung gebe es klare Regeln, so die Polizei.

Die Polizei hat ein Video von einem brutalen Angriff auf eine 26-Jährige in einem Berliner U-Bahnhof veröffentlicht und fahndet nach dem Täter. Zwar ereignete sich die Tat schon am 27.Oktober, bekannt wurde sie aber erst jetzt durch die Veröffentlichung der Aufnahmen in mehreren Medien.

Der Film zeigt, wie die junge Frau kurz nach Mitternacht im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln langsam die Treppe zum Bahnsteig hinuntergeht. Vier junge Männer tauchen auf. Einer geht hinter der Frau her und tritt ihr unvermittelt in den Rücken, ohne dass diese sich vorher umgedreht oder in irgendeiner Weise in Kontakt mit dem Täter getreten wäre.

Infolge des Tritts stürzt die Frau nach vorn und landet mit Gesicht und Oberkörper auf dem Treppenabsatz. Der Täter beobachtet den Sturz, zieht an seiner Zigarette und geht scheinbar unberührt weiter. Keiner seiner Begleiter kümmert sich um die am Treppenabsatz liegende Frau. Sie wird ins Krankenhaus gebracht und dort ambulant behandelt.

Polizei verteidigt Vorgehen

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln seit der Tat wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die unbekannten Männer. In einer Pressemitteilung bitten sie um Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Klärung der Identität des Tatverdächtigen und seiner Begleiter führen können. Bisher wurden weder Film noch Einzelbilder von dem Täter zu einer Suche über die Öffentlichkeit eingesetzt. Nach Bekanntwerden der Aufnahmen gab es Forderungen, dass es in solchen Fällen sofort eine Öffentlichkeitsfahndung geben sollte.

Laut Polizei ist dies aber immer erst das letzte Mittel, zuerst müssten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Vier bis fünf Wochen zwischen Tatbegehung und Veröffentlichung von Aufnahmen sei deshalb üblich. Über die Veröffentlichung entscheidet zudem jeweils ein Richter oder ein Staatsanwalt. Daher liegen meist mehrere Wochen oder Monate zwischen der Tat und einer Veröffentlichung von Bildern oder Filmsequenzen.

Quelle: ntv.de, lou/dpa

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