Panorama

Wegen Kriegsverbrechen in Aleppo Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Angeklagte Ibrahim A. und sein Anwalt Martin Heising können gegen das Urteil noch vorgehen.

Der Angeklagte Ibrahim A. und sein Anwalt Martin Heising können gegen das Urteil noch vorgehen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im syrischen Bürgerkrieg verbreitet ein Mann mit dem Kampfnamen "Vater des Wolfes" Angst und Schrecken. Dann setzt sich der heute 43-Jährige nach Deutschland ab. Er beantragt Asyl. Doch eines seiner Opfer erkennt ihn wieder.

Ein 43-jähriger Syrer ist in Düsseldorf als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er sei verantwortlich für Kriegsverbrechen in Form von Folter und Mord sowie Entführungen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber. Zudem stellte das Oberlandesgericht (OLG) die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Angeklagte Ibrahim A. nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts befehligte der Angeklagte eine zeitweise mindestens 150-köpfige bewaffnete Miliz im syrischen Aleppo. Diese Miliz gehörte zu einer Gruppierung, die sich unter dem Dach der sogenannten Freien Syrischen Armee (FSA) spätestens ab Sommer 2012 am bewaffneten Kampf gegen die Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad beteiligte. Unter seinem Kampfnamen Abu Dhib ("Vater des Wolfes") habe er eine grausame Schreckensherrschaft ausgeübt.

Er habe als Befehlshaber die in den Bürgerkriegswirren entstandenen rechtsfreien Räume und seine faktische Kontrolle über Teile Aleppos "zur kriminellen Selbstbereicherung" missbraucht, indem er unter anderem Plünderungen vornahm. Auch habe er Menschen entführt, gefangen genommen und gefoltert oder durch seine Miliz schwer misshandeln lassen. Damit wollte er nach Auffassung des Gerichts hohe Lösegeldforderungen gegenüber den Angehörigen durchsetzen.

Angeklagter bestreitet Tatvorwürfe

Mindestens ein Entführungsopfer, das in einem Gefängnis des Angeklagten gefoltert wurde, starb als Folge der Misshandlungen. Dies nahm der Angeklagte den Richtern zufolge zumindest billigend in Kauf.

Das OLG sprach ihn deshalb wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubs und der Begehung von Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafrecht schuldig und folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Der Angeklagte selbst bestritt die gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe.

A. hatte in Deutschland als Flüchtling Asyl beantragt. In einer Erstaufnahmeeinrichtung hatte ihn eines seiner Opfer wiedererkannt. Nach monatelanger Beobachtung durch Ermittler hatte ihn eine Spezialeinheit im April 2016 in Münster festgenommen. Im Mai 2017 begann der Prozess gegen ihn.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa/AFP

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