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Vier Rechte verurteilt Teilweise Haftstrafen für Überfall auf SPD-Wahlkämpfer in Berlin

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Das Gericht wertete die Tat der vier jungen Männer als rechts motiviert.

Das Gericht wertete die Tat der vier jungen Männer als rechts motiviert.

(Foto: picture alliance/dpa)

Schon auf dem Weg zu einer rechten Demo in Berlin fliegen die vier Männer aus Sachsen-Anhalt aus dem Zug. Gestrandet am Berliner Stadtrand attackieren sie zufällig vorbeikommende SPD-Wahlkämpfer. Für den Angriff müssen zwei von ihnen in Haft. Die beiden anderen haben noch die Chance auf Bewährung.

Für den Angriff auf zwei SPD-Wahlkämpfer in Berlin sind drei junge Männer und ein Jugendlicher unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Zwei von ihnen müssen in Haft, die beiden anderen haben noch die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass die 17, 19 und 20 Jahre alten Angeklagten aus einer politischen Gesinnung heraus gehandelt hatten, wie der Richter bei der Urteilsbegründung sagte.

Der 19-Jährige und einer der 20-Jährigen wurden zu Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zweieinhalb Jahren verurteilt. Der 17-Jährige bekam eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, der zweite 20-Jährige eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Bei diesen beiden wurde die Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung für sechs Monate zurückgestellt.

Demnach wird nach Ende dieser Vorbewährungszeit noch einmal vom Gericht darüber entschieden, ob die Strafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird. So lange bleiben beide auf freiem Fuß und müssen Auflagen erfüllen. Der 17-Jährige saß, ebenso wie sein 19-jähriger Bruder und einer der 20-Jährigen, seit der Tat in Untersuchungshaft. Der zweite 20-Jährige war auf freiem Fuß.

Die vier Jugendlichen waren am 14. Dezember aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gereist, um an einer rechten Demonstration teilzunehmen. Da sie vorzeitig aus dem Zug geworfen wurden, strandeten sie in Berlin-Lichterfelde und trafen an einer Bushaltestelle auf zwei SPD-Mitglieder, die von einem Wahlkampfstand ihrer Partei kamen.

Laut Gericht erkannten die Angreifer die Frau und den Mann an ihren roten Mützen als Mitglieder der Partei und attackierten sie deshalb mit Schlägen. Als der Mann auf dem Boden lag, trat der 19-Jährige zudem mit seinen Springerstiefeln gegen seinen Kopf. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen.

Anschließend kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit Polizisten, bei der auch diese verletzt wurden und eine Scheibe zu Bruch ging. Außerdem fielen laut Anklage rassistische Beleidigungen. Die Angeklagten wurden daher zum Teil auch wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte Jugendstrafen ohne Bewährung zwischen zweieinhalb Jahren sowie drei Jahren und vier Monaten gefordert. Die Angeklagten seien mit äußerster Brutalität vorgegangen, sagte Staatsanwältin Nicola Schmidt in ihrem Plädoyer.

Die Verteidigung der Angeklagten plädierte hingegen auf Freispruch beziehungsweise Bewährungsstrafen. Sie verwies zum Teil auf die Berichte der Jugendgerichtshilfe, wonach zumindest einer der 20-Jährigen und die beiden Brüder aus schwierigen Familienverhältnissen stammten.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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