Eine Impfung genügt EU gibt grünes Licht für Johnson & Johnson
11.03.2021, 16:50 Uhr
Ab sofort hat auch der Impfstoff von Johnson & Johnson die bedingte Freigabe der EMA.
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Die EMA erlaubt den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von Johnson & Johnson. Das noch ausstehende Votum der EU-Kommission gilt als Formsache. Damit stehen in der Staatengemeinschaft vier genehmigte Impfstoffe zur Verfügung.
Die EU kann im Kampf gegen das Coronavirus auf einen vierten Impfstoff zurückgreifen. Die EU-Kommission genehmigte den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von Johnson & Johnson. "Mehr sichere und wirksame Impfstoffe kommen auf den Markt", twitterte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Zuvor hatte die Europäische Arzneimittelbehörde EMA grünes Licht gegeben und eine bedingte Zulassung empfohlen. Die EU rechnet mit ersten Lieferungen im April.
Das Vakzin hat gegenüber den bereits zugelassenen Stoffen von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca den Vorteil, dass eine Impfung ausreicht. Die anderen Stoffe müssen im Abstand von einigen Wochen zweimal verabreicht werden. Das Vakzin kann zudem bei Kühlschranktemperatur gelagert werden.
Die EU-Kommission hat bereits Impfdosen für 200 Millionen Menschen bestellt. Davon würde Deutschland 36,7 Millionen erhalten. Der Hersteller hatte zugesichert, dass ab April geliefert werde. Der Impfstoff wurde in den Niederlanden von der Johnson-Tochter Janssen entwickelt. Allerdings gibt es Befürchtungen, dass das Unternehmen nicht rechtzeitig liefern könne. Der Hersteller sicherte zu, dass er sich an die Absprachen halten und ab April liefern werde.
Die Wirksamkeit liegt nach Angaben des Herstellers bei etwa 66 Prozent. Bei einer schweren Covid-19-Erkrankung lag der Schutz in den Studien bei mehr als 85 Prozent. Das Vakzin wurde bereits vor rund zwei Wochen in den USA zugelassen und soll auch gegen Virus-Varianten effektiv sein.
Die Experten der EMA hatten die Forschungs- und Test-Daten bereits seit Wochen nach einem schnelleren Verfahren bewertet. Es sei gründlich und nach höchsten Sicherheitsstandards geprüft worden, erklärte die EMA. Bei einer bedingten Zulassung ist der Hersteller verpflichtet, auch danach noch Daten etwa zur Langzeitwirkung an die EMA zu übermitteln. Auch Angaben zu möglichen Nebenwirkungen werden weiterhin geprüft.
Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa