Mehr Rechte für Behörden Alle Geheimdienste dürfen Staatstrojaner nutzen
10.06.2021, 16:08 Uhr
Die Ermittler dürfen die Geräte von Verdächtigen künftig mittels einer Überwachungssoftware hacken.
(Foto: picture alliance / dpa)
Auch der Verfassungsschutz darf künftig Smartphones und Computer von Verdächtigen hacken. Besonders Extremisten sollen so besser überwacht werden, argumentiert die Große Koalition. "Verfassungsrechtlich hochproblematisch" sehen Kritiker die Entscheidung.
Der Bundestag beschließt den Einsatz von Staatstrojanern für alle 19 Geheimdienste. Vertreter von Union und SPD verteidigten die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes gegen scharfe Kritik der Opposition. Für die Neuregelung stimmten in namentlicher Abstimmung 355 Abgeordnete vorwiegend von Union und SPD. Es gab 280 Gegenstimmen und vier Enthaltungen.
Seit 2017 dürfen deutsche Ermittler unter bestimmten Umständen die Geräte von Verdächtigen hacken und ihnen eine Überwachungssoftware - auch Staatstrojaner genannt - unterschieben, um ihre Kommunikation mitzulesen. Künftig gilt dies auch für die Bundespolizei sowie den Verfassungsschutz. Sie dürfen die Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen - falls eine entsprechende Anordnung im Einzelfall erteilt wird.
Dadurch solle erreicht werden, dass "Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können", heißt es in der Vorlage. Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes verlange gerade nach den Anschlägen von Halle und Hanau "angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können", heißt es weiter.
Auf dem Stand vor der Erfindung des Internets
Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse, insbesondere der Einsatz von Staatstrojanern, wird von zahlreichen Datenschützern, aber auch von Grünen, FDP und Linkspartei abgelehnt. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach von "verfassungsrechtlich hochproblematischen Instrumenten". Zudem kritisierte die Opposition, Voraussetzung der Überwachung sei eine Nutzung von IT-Sicherheitslücken, die wieder neue Risiken erst erzeugten. "Staatstrojaner gefährden die öffentliche Sicherheit statt sie zu verbessern", schreibt die Nachrichtenseite Netzpolitik. Sie seien nicht notwendig - notwendig müssten Grundrechtsreingriffe aber zwingend sein, so die Datenschützer.
Der Verfassungsschutz, das Bundesinnenministerium und die Innenpolitiker der Unionsfraktion hatten argumentiert, damit wäre der Inlandsgeheimdienst mit seinen Möglichkeiten bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören.
Die Reform war auch in der Koalition sehr umstritten. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte erst am Vortag per Twitter deutlich gemacht, dass sie die Reform ablehnt. Ein erster Entwurf war den anderen Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen" vor. Redner der SPD wiesen darauf hin, dass sie diese Forderung der Union abgewehrt hätten. Sie stimmten dem Staatstrojaner aber letztlich trotz Bedenken auch in den eigenen Reihen zu.
Der nun verabschiedete Gesetzentwurf sieht auch einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Verfassungsschutzbehörden vor. Das soll vor allem helfen, rechtsextreme Bundeswehrangehörige und Reservisten besser als bisher zu identifizieren.
Quelle: ntv.de, spl/dpa/AFP