Abruf bei Anbietern bei Bedarf BKA-Chef Münch will IP-Adressen begrenzt speichern lassen
13.04.2024, 15:47 Uhr Artikel anhören
Die Daten will BKA-Chef Münch bei den Telekommunikationsanbietern lassen und nur bei Bedarf abrufen.
(Foto: picture alliance / Bildagentur-online)
Die Ampel will das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten erlauben. Dem Bundeskriminalamt reicht das nicht. Die IP-Adressen seien im Moment der Ermittlungen längst weg. Mit einem Kompromiss will er Datenschutzbedenken ausräumen.
Das Bundeskriminalamt fordert die Ampel-Regierung zu einer Ausweitung der Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung auf. Die jüngste Einigung auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten, reiche nicht aus, sagte BKA-Chef Holger Münch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nötig sei auch eine Speicherung von IP-Adressen für zwei bis drei Wochen bei den Telekommunikationsprovidern.
Münch verwies dabei auf die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Rund ein Viertel von 90.000 strafrechtlich relevanten Fällen zur Verbreitung von Kinderpornografie habe das BKA 2022 nicht weiterverfolgen können, "weil die IP-Adressen nicht mehr vorhanden waren", erläuterte er. "Wir haben errechnet: Wenn man sie nur zwei Wochen speichern würde, dann hätten wir schon circa 85 Prozent dieser Fälle weiterverfolgen und wohl auch aufklären können." Eine Speicherung von "zwei bis drei Wochen" würde hier die Erfolgsquote deutlich steigern.
Das Quick-Freeze-Verfahren könne "bei herausragenden Bedrohungslagen und bei schweren Straftaten" helfen, "Ermittlungsansätze zu sichern, die uns sonst verloren gehen würden", sagte Münch. "Das betrifft die Fragen: Wer hat mit wem geredet? Wo waren bestimmte Personen?"
"Wenn nichts da ist, kann man nichts einfrieren"
"Die allermeisten Fälle, in denen wir aber auf Verbindungsdaten zugreifen wollen, betreffen allerdings die IP-Adressen." Diese seien bisher aber nicht oder nicht mehr vorhanden, wenn das BKA die Ermittlungen beginne. Wenn bei den Telekommunikationsprovidern keine Daten mehr vorhanden seien, "kann man auch nichts einfrieren".
Münch wies den Vorwurf einer Massenüberwachung durch die anlasslose IP-Speicherung zurück: Die Daten würden nicht bei den Sicherheitsbehörden gespeichert, sondern bei den Telekommunikationsanbietern, sagte er. "Wir fragen diese nur im Bedarfsfall ab."
Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2022 geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Münch verwies aber darauf, dass der EuGH hier "aus gutem Grund Spielraum gelassen" habe, der genutzt werden könne.
Die Parteien der Ampel-Koalition hatten sich diese Woche auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Die Frage der Speicherung von IP-Adressen wurde laut Bundesinnenministerium aber noch ausgeklammert. Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die Speicherung eintritt, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann dies ab.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP