Gedicht offenbar "missverstanden" Böhmermann will sich nicht beugen
14.04.2016, 09:11 Uhr
Böhmermann hat Erdogan massiv verärgert. Unklar ist, ob sein Gedicht von der Meinungs- und die Pressefreiheit gedeckt ist, die ein Eckpfeiler der deutschen Demokratie darstellt.
(Foto: dpa)
Satiriker Jan Böhmermann wird wegen seines Schmähgedichts über den türkischen Staatschef Erdogan nach Medienangaben keine Unterlassungserklärung abgeben. Sein Gedicht sei missverstanden worden. Damit wird ein Prozess in Mainz wahrscheinlicher.
Der Streit über das umstrittene Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann wird ganz offensichtlich vor dem Mainzer Landgericht ausgefochten. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" will Böhmermann keine Unterlassungserklärung abgeben. Die Debatte über Humor und Satire hatte an Fahrt gewonnen, weil sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan persönlich verletzt fühlte und Böhmermann bei der Staatsanwaltschaft Mainz anzeigte.
Böhmermann stehe zu seinem Werk, berichtet die SZ. Wie Böhmermanns Anwalt den Anwälten Erdogans mitgeteilt haben soll, sei "offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht".
Böhmermann hatte in seiner Sendung am 31. März auf ZDFneo Erdogan massiv angegriffen. Die Türkei forderte daraufhin von Deutschland, den Satiriker strafrechtlich zu verfolgen. Zudem stellte Erdogan persönlich Strafanzeige gegen Böhmermann. Durch dessen nicht erfolgte Unterlassungserklärung scheint der Gang vor das Mainzer Gericht kaum noch abzuwenden.
Ankara will weiteres Verfahren
In der selben Affäre hatte der türkische Botschafter beim Auswärtigen Amt in Berlin um eine strafrechtliche Verfolgung Böhmermanns ersucht. Die SPD schlug daraufhin vor, aus dem Strafgesetzbuch eine Sonderregelung für die "Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter" zu streichen, nach der die Regierung zur Entscheidung durch Ankara aufgerufen ist.
Das Bundesjustizministerium legte dar, Gesetzesänderungen seien immer möglich. Und wenn innerhalb eines Strafverfahrens eine Norm geändert werde, gelte zum Zeitpunkt der Entscheidung das mildeste Gesetz. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte eine "Entscheidung der Bundesregierung in diesem Fall an". Den Zeitpunkt ließ er offen.
Quelle: ntv.de, ppo