Weitere Hilfen sollen folgen Bundesrat beschließt Mehrwertsteuersenkung für Gas
07.10.2022, 17:38 Uhr
Der Bundesrat gab grünes Licht für den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Gas.
(Foto: picture alliance / Flashpic)
Die Länderkammer hat einer Reihe von Regelungen zu Hilfen für Bürger und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten den Weg geebnet. Diese erstrecken sich auf die Gaspreise, den Ausbau Erneuerbarer Energien, die Gastronomie, die Kurzarbeit und die Möglichkeit zu betrieblichen Inflationsprämien. Die wichtigsten Beschlüsse:
Gassteuer
Eine Woche nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Demnach wird der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll bis Ende März 2024 gelten. Außerdem sind durch das Gesetz Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3000 Euro steuerfrei.
Bundesfinanzminister Christian Lindner sprach von einem ersten Baustein, der Menschen und Unternehmen vor Überlastung schütze. Weitere Schritte folgten, sagte er. Die Bundesregierung hat einen milliardenschweren Abwehrschirm angekündigt, ein zentrales Instrument soll eine Gaspreisbremse sein.
Energie-Gesetzespaket
In Sachen Energieversorgung und Erneuerbare Energien wurde einem umfangreichen Gesetzespaket zugestimmt, den Gasverbrauch zu verringern. So sollen die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert werden. Daneben geht es darum, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte, mit dem Gesetzespaket löse sich Deutschland weiter von fossilen Energieträgern aus Russland, also Gas, Öl und Kohle.
Gastronomie
Gäste können sich weiterhin über eine niedrige Mehrwertsteuer auf Speisen freuen. Angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland hat der Bundesrat gebilligt, dass die Steuer noch bis Ende 2023 auf sieben Prozent gesenkt bleibt. Ausgenommen davon bleiben Getränke.
Standesämter
Bürgerinnen und Bürger können künftig leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren. Die Länderkammer gab grünes Licht zu einem Bundestagsbeschluss, durch den Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal an das zuständige Standesamt geschickt werden können. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus - die Daten werden nur einmal erfasst. Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf Papiernachweise verzichten.
Testpflicht
Corona wird wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt. Covid-19 war erst vor kurzem im Zuge der Verabschiedung der zum 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Regeln in diese Liste aufgenommen worden. Dort stehen unter anderem auch die Pest, Cholera, Krätze, Masern, Röteln oder Keuchhusten.
Kurzarbeitergeld
Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte des kommenden Jahres unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Gebilligt wurde dazu eine vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage, die es der Bundesregierung ermöglicht, per Verordnung den derzeit geltenden, erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis Mitte 2023 zu verlängern. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
BAFÖG
Studierende und Schüler sollen in künftigen Krisen finanziell besser abgesichert sein, wenn ihnen Nebenjobs wegbrechen. Über einen sogenannten Notfallmechanismus wird die Regierung ermächtigt, in einer bundesweiten Notlage, "die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt", per Verordnung das BAFÖG auch für Studierende und Schüler zu öffnen, die es sonst nicht bekommen würden. Allerdings muss dem Gesetz zufolge eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.
KITA-Gebühren
Die Bundesländer lehnen Teile des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes für eine bessere Qualität in Kindertageseinrichtungen ab und fordern Nachbesserungen. Im Fokus der Kritik steht eine Regelung, wonach die Elternbeiträge für die KITA-Betreuung künftig nach Einkommen und nach Anzahl Kindergeld-berechtigter Kinder gestaffelt werden müssen. Nun ist der Bundestag am Zug.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa