Politik

Hilfen für 500.000 Menschen mehr Bundesrat gibt Pflege-Reform frei

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die Hilfen der Pflegeversicherung werden auf mehr Menschen ausgeweitet. So werden künftig auch körperlich Behinderte berücksichtigt. Dafür steigen ab 2017 die Beiträge. Änderungen gibt es auch bei der Gesundheitskarte.

Im Bundesrat haben Neuregelungen zum Gesundheitswesen ihre letzte Hürde genommen. Unter anderem beschloss die Länderkammer die Pflegereform, mit der rund 500.000 Menschen mehr als bisher Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung erhalten sollen. Dadurch steigt zugleich der Beitragssatz. Ferner winkte das Gremium das Gesetz zur schnelleren Einführung des elektronischen Datenaustauschs im Gesundheitswesen (e-Health-Gesetz) durch. Danach soll die elektronische Gesundheitskarte künftig auch Patientendaten speichern können.

Die Reform der Pflegeversicherung sieht vor, dass nun auch Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen erhalten wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Dazu wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Dabei werden die bislang drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.

Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Zur Finanzierung der Reform steigt der Beitragssatz ab 2017 um 0,2 Punkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Das neue Begutachtungssystem und die neuen Pflegegrade werden ab dem 1. Januar 2017 eingeführt, um Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung zu geben. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten dagegen bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Mehr Infos für Ärzte auf der Karte

Die Neuregelungen zur Gesundheitskarte sollen dafür sorgen, dass Ärzte bei einem Notfall Informationen über Vorerkrankungen, Allergien und verschriebene Medikamente von der Karte des Patienten abrufen können. Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte, die seit Jahresbeginn für jeden gesetzlich Versicherten Pflicht ist, nur Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Details zur Krankenversicherung gespeichert. Ab 2018 sollen auch Notfalldaten, etwa zu Allergien, Implantaten oder Vorerkrankungen gespeichert werden können.

Versicherte, die mindestens drei Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016 zudem Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier. Ab 2018 soll eine elektronische Version dann auch auf der Karte abrufbar sein. Perspektivisch können über die Gesundheitskarte auch elektronische Arztbriefe, Röntgenbilder oder Impfpässe ausgetauscht werden. Bis Ende 2018 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen werden, die viele dieser Daten zusammenfasst.  Als Anreiz erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung, wenn sie elektronische Notfall-Datensätze oder Entlassungsbriefe erstellen.

Verspätet sich die Karte tatsächlich?

Nach jahrelangen Verzögerungen und Blockaden will Gesundheitsminister Hermann Gröhe mit dem Gesetz den Zeitdruck auf Industrie und Akteure im Gesundheitswesen erhöhen. Er verlangt möglichst schnell klare Regelungen für die Technik, um mit Patientendaten sicher kommunizieren zu können.

Doch offenbar drohen schon wieder Fristverletzungen wegen Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern von mehr als einem halben Jahr bis zum Frühjahr 2017. Gröhe versicherte hingegen, die Einführung könne nach jetzigem Stand noch 2016 beginnen

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP/rts

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