Politik

BGH hebt Urteil auf Ermittler täuschten Morddrohung vor

(Foto: picture alliance / dpa)

Mehr als eine halbe Million Ecstasy-Pillen schafften zwei Männer nach Deutschland und wurden dafür verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof kippt die Entscheidung: Die Ermittler der Polizei waren zu radikal vorgegangen.

Drogenschmuggel ist verboten – selbst dann, wenn ein verdeckter Ermittler der Polizei den Schmuggler zu seiner Tat auffordert. Diesen Trick hatten auch Polizisten aus Nordrhein-Westfalen versucht, als sie einen mutmaßlichen Drogenhändlerring überführen wollten. Allerdings sind sie dabei zu weit gegangen. Möglicherweise täuschte einer der Ermittler vor, seine Familie werde mit dem Tod bedroht, sollte er nicht an die Drogen kommen. Die Ermittler hatten Erfolg: Die Verdächtigen besorgten die Drogen und wurden im Februar 2013 schließlich verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun das Verhalten der Polizisten gerügt und das Urteil gegen die vermutlichen Drogenhändler aufgehoben. Bis dahin war es allerdings ein weiter Weg.

Ermittler durften nicht aussagen

Die beiden Angeklagten waren schon 2003 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, weil sie 500.000 Ecstasy-Pillen nach Spanien verkauft hatten. Nachdem sie entlassen wurden, soll mindestens einer von ihnen wieder in das Drogengeschäft eingestiegen sein, vermutete die Bonner Staatsanwaltschaft. Er wurde observiert, die Ermittler konnten ihm aber nichts nachweisen. Darum bestellten sie selbst 540.000 Ecstasy-Pillen.

Was dann passierte, ist nicht ganz klar. Denn die Polizei war nicht bereit, ihre verdeckten Ermittler vor Gericht aussagen zu lassen – damit hätten diese sich enttarnt. Der Bundesgerichtshof glaubte darum den Angeklagten. Und die sagten, dass die Ermittler stark auf die Verdächtigen einwirkten. Einer behauptete demnach, er mache sich Sorgen um seine Familie: Diese würde mit dem Tod bedroht, falls er seinen Hinterleuten die Ecstasy-Pillen nicht besorgen könne. Erst nach dieser erfundenen Geschichte halfen die Verdächtigen, Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland einzuführen.

EGMR macht Vorgaben

Nach bisheriger Rechtsprechung hätte das Vorgehen der Ermittler nicht ausgereicht, um die Strafen gegen die Verdächtigen zu kippen. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte im Oktober 2014 klar, dass die niemand verurteilt werden darf, wenn er eine Tat nur deswegen begangen hat, weil er vom Staat dazu angestiftet wurde. Der EGMR spricht von einer "rechtsstaatswidrigen Tatprovokation".

Auf Grundlage dieser Entscheidung urteilte der BGH nun, dass die Urteile gegen die angeblichen Drogenschmuggler aufgehoben werden müssen.

Quelle: ntv.de, che

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