Politik

Gesetzesentwürfe im Bundestag Ethikrat-Chefin warnt vor Sterbehilfe-Verbot

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Die Frage nach der Regelung der Sterbehilfe treibt die Abgeordneten im Bundestag um. Vor der Diskussion um vier konkrete Vorschläge warnt die Vorsitzende des Ethikrats vor zu großen Einschränkungen - und fordert Reformen von den Ärztekammern.

Der Bundestag fasst ein heißes Eisen an: Zum ersten Mal diskutieren die Abgeordneten vier Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe. Vor Beginn der Debatte hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, vor zu engen Vorgaben gewarnt. Egal welche der diskutierten Gesetzesinitiativen sich durchsetze, es seien "letztlich alles Handlungseinschränkungen und Verbote", sagte Woopen der Wochenzeitung "Das Parlament". Es gebe aber in der Gesellschaft ein ganzes Spektrum an weltanschaulich unterschiedlichen Positionen zu dem Thema. Diese in einem Gesetz angemessen abzubilden, sei "ausgesprochen schwierig".

Bei der Frage nach der Sterbehilfe gilt im Bundestag kein Fraktionszwang.

Bei der Frage nach der Sterbehilfe gilt im Bundestag kein Fraktionszwang.

(Foto: picture alliance / dpa)

Grundsätzlich zielen alle vier Gesetzesentwürfe darauf, geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu unterbinden. Hierfür kommt Unterstützung seitens der Ethikrat-Vorsitzenden. "Geschäfte damit zu machen, Menschen zum Tode zu verhelfen, ist jenseits dessen, was eine Gesellschaft ethisch vertreten könnte." Den Ärzten sollte ihrer Ansicht nach hingegen in Fällen von unheilbar kranken Patienten mehr Spielraum gegeben werden.

Zwar sei die Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe. "Die Landesärztekammern sollten jedoch ihre Berufsordnungen so vereinheitlichen, dass eine Gewissensentscheidung des Arztes in tragischen Ausnahmesituationen respektiert und nicht durch ein Pauschalverbot stigmatisiert wird", sagte Woopen.

Zugleich forderte die Ärztin eine deutliche Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland. Diese müsse noch deutlich besser werden, um Menschen die Angst zu nehmen vor der letzten Lebensphase. Trotz Fortschritten gebe es nach wie vor zu wenige Kapazitäten, besonders in ländlichen Raum.

Ärztlich assistierter Suizid?

Von den vier Gesetzesentwürfen erfährt bisher ein Entwurf um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) die meiste Unterstützung. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) signalisierte ihre Zustimmung.  "Nach unserem Entwurf bleibt die Suizidbeihilfe wie bisher auch grundsätzlich straflos." Das gelte vor allem auch für Angehörige oder andere nahestehende Personen, die - als sogenannte "Teilnehmer" - eine sterbewillige Person zum Beispiel in die Schweiz begleiten, wo diese sich von "professionellen" Helfern beim Suizid assistieren lassen.

"Es handelt sich hier um eine individuelle, emotionale Ausnahmesituation", argumentierte Scharfenberg. "Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, in der die Beihilfe zum Suizid zu einer ganz 'normalen' Dienstleistung und als regulärer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung missverstanden wird. Dadurch könnten sich vor allem alte und kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen, solche "Angebote" irgendwann wahrzunehmen, zum Beispiel weil sie niemandem zur Last fallen wollen."

Danach folgt ein Entwurf von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die beiden SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach, der einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen will. Der Bundestag will im November endgültig über eine gesetzliche Regelung zur künftigen Sterbehilfe entscheiden. Der Fraktionszwang wird in dieser Frage ausgesetzt.

Quelle: ntv.de, fma/dpa/AFP

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