Politik

Probleme mit V-Leuten Geheimdienste wollen garantierte Straffreiheit

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Salafisten-Demo in Frankfurt: Die Geheimdienste trauen sich nicht mehr, Szenen von V-Leuten ausforschen zu lassen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wie weit darf ein Agent gehen, um sich in eine verbrecherische Szene zu begeben? Die Geheimdienste wissen es selbst nicht und nutzen darum kaum noch Informationen von V-Leuten. Ein wichtiges Mittel gegen Islamisten fehlt. Möglicherweise bekommen die Ermittler bald einen Freibrief.

Alaattin A. war eine gute Quelle für den Bundesnachrichtendienst (BND). Von 2002 bis 2010 lieferte er zuverlässig Informationen über die "Revolutionäre Volksbefreiungs-Front", kurz DHKP-C, die in der Türkei einen marxistisch-leninistischen Staat errichten will und dazu auch Gewalttaten begehen würde. Seine Informationen waren so wertvoll, dass ihm der BND einmal eine Sonderzahlung  von 10.000 Euro gewährte. A. war zeitweise sogar der Chef der deutschen Sektion der DHKP-C.

Doch Quellen wie A. werden derzeit bei den deutschen Geheimdiensten offenbar höchstens mit großer Vorsicht genutzt. Damit fehlt auch ein wichtiges Mittel, islamistische Terrorzellen auszuforschen. Denn was V-Leute in Deutschland dürfen und was nicht, ist auch den Geheimdiensten nicht klar, es gibt schlicht kein Gesetz, das dies regelt. Das Innenministerium bestätigt n-tv.de, dass sich das ändern soll: Man arbeite an einem Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss". Da dieser Prozess aber nicht abgeschlossen sei, nehme man zu Einzelheiten keine Stellung. Obwohl der Verfassungsschutz V-Leute im Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU hatte, flog die Gruppe über Jahre nicht auf.

Ermittler verzichten auf wichtige Methode

Laut "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR ist die Arbeit an einem V-Leute-Gesetz aber auch auf den Fall von Alaattin A. zurückzuführen. Denn dieser wurde 2011 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern angeklagt. Sein Verteidiger argumentierte damals, dass A. im Auftrag des BND gehandelt habe, das OLG Düsseldorf verurteilte ihn trotzdem zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. An einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof hatte offenbar keine der Parteien Interesse. Darum ist die Rechtslage noch immer ungeklärt.

Um nun Rechtssicherheit zu schaffen, will Justizminister Heiko Maas angeblich eine Liste mit Straftaten anfertigen, wegen denen Geheimagenten nicht belangt werden dürfen. Innenminister Thomas de Maizière möchte seine Leute dagegen gleich ganz vor Klagen schützen, den V-Leute-Einsatz also komplett straffrei stellen.

Einstweilen setzen die Ermittler V-Leute nur mit großer Vorsicht ein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Dabei ist die Methode ein wichtiges Werkzeug zum Aufdecken von Anschlagsplänen. Doch seit dem Fall von Alaattin A. befürchten die Geheimdienstmitarbeiter, wegen ihrer Einsätze strafrechtlich belangt zu werden.

Unterschied zwischen V-Mann und Ermittler

Die Geheimdienste machen sich nicht nur Sorgen um die von ihnen angeworbenen V-Leute, sondern vor allem um ihre eigenen Angestellten. Denn wenn V-Leute verurteilt werden, könnten als nächstes auch deren Kontaktmänner angeklagt werden, weil sie zu den Straftaten angestiftet haben könnten. Bei BND und BfV gebe es "erhebliche Verunsicherung", schreibt die "Süddeutsche Zeitung".

Ein Sprecher des Justizministeriums weist auf den Unterschied zwischen V-Leuten und verdeckten Ermittlern hin. Verdeckte Ermittler sind bei den Geheimdiensten angestellt und begeben sich nur in eine Szene, um diese auszuforschen. V-Leute entstammen dagegen einer Szene und distanzieren sich oft auch dann nicht von diesem Gedankengut, wenn sie Informationen an einen Geheimdienst geben. Sie sind noch immer Salafisten, Neonazis oder Linksextreme. Und für die wollen die Ermittler nicht mehr länger den Kopf hinhalten. So lange es kein neues Gesetz gibt, werden sie ihre Kontakte zu V-Leuten wohl so weit es geht auf Eis legen.

Quelle: ntv.de

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