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Gebäudeenergiegesetz startet Geywitz: Früher Heizungstausch kann sich lohnen

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Die Wärmepumpe erschien anfangs als einziger Weg ins neue Heizungsglück. Die Verunsicherung durch den Streit ums Heizungsgesetz führte prompt zu einem Boom von Gas- und Öl-Heizungen.

Die Wärmepumpe erschien anfangs als einziger Weg ins neue Heizungsglück. Die Verunsicherung durch den Streit ums Heizungsgesetz führte prompt zu einem Boom von Gas- und Öl-Heizungen.

(Foto: IMAGO/Kirchner-Media)

Selten stritt eine Regierung intern so sehr, wie die Ampelkoalition um das Heizungsgesetz. Jetzt tritt es in Kraft. Mit dem ursprünglichen Entwurf hat es aber nur noch wenig zu tun. Handlungsdruck besteht nur noch für wenige Immobilieneigentümer, zumindest vorerst.

Monatelang wurde erbittert darüber gestritten - nun tritt das neue Heizungsgesetz zu Jahresbeginn in Kraft. Die wichtigste Botschaft: Die allermeisten Hauseigentümer müssen erst einmal nichts tun. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Kurz vor dem Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes gibt es endlich auch Klarheit über die künftige staatliche Förderung.

Auch wenn der Handlungsdruck längst nicht mehr so groß ist wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, legt Bauministerin Klara Geywitz Verbrauchern einen rascheren Austausch ihrer Gasheizung nahe. "Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen", sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ein Anreiz sei der Klima-Geschwindigkeitsbonus in der Heizungsförderung. Die Entscheidung müsse aber jeder für sich selbst treffen, fügte die Ministerin hinzu.

Kern des Gebäudeenergiegesetzes ist die Vorschrift, dass neu eingebaute Anlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch anders als ursprünglich geplant betrifft das nur noch wenige Haushalte - nämlich nur Neubauten in Neubaugebieten. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen dürfen repariert werden.

Seit kurzem Klarheit über Zuschüsse

Für alle anderen Haushalte greift die neue Vorschrift erst, wenn es eine kommunale Wärmeplanung gibt. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Über kurz oder lang kommt auf die meisten Haus- und Wohnungsbesitzer also der Kauf einer neuen Heizung zu.

Politisch bleibt das Gesetz umstritten. Die Union lehnt es in seiner Gesamtheit ab und fordert, es wieder abzuschaffen. Im Falle eines Regierungswechsels könnte eine Reform oder gar eine Abschaffung ganz oben auf der Streichliste stehen.

Seit Kurzem herrscht Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten. Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen. Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen.

Der maximale Fördersatz für den Einbau von Heizungen soll für Privatleute bis zu 70 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.

Plötzlich Boom bei Gas- und Ölheizungen

Geywitz verteidigte die Pflichtberatung, die künftig vor dem Einbau einer neuen Gasheizung vorgesehen ist. "Es ist sinnvoll, die Menschen darauf hinzuweisen, dass eine Gasheizung zu einer teuren Heizung wird - allein, weil der CO2-Preis steigt", sagte sie. "Wenn wir die Folgen technischer Umwälzungen nicht vermitteln, kann es zu einem bösen Erwachen kommen."

Das lange Gezerre um das Heizungsgesetz hatte offenbar außerdem den Effekt, dass viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung angeschafft haben - die Branche steuert auf einen Rekord zu. "Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen", sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie.

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Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen.

Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel. Das Bauministerium weist darauf hin: In den meisten Fällen sei es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das helfe dem Klimaschutz und sei auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung gebe - und zwar auch, wenn die Heizung noch funktioniere.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa/AFP

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