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Ampel einigt sich Bund fördert auch neue Holz- und Pelletheizungen

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Auch Pelletheizungen will der Staat fördern.

Auch Pelletheizungen will der Staat fördern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nicht nur wer sich eine Wärmepumpe einbaut, kann auf Förderung vom Staat setzen. Die Koalitionäre wollen auch Biomasse-Anlagen bezuschussen. Allerdings gibt es bei einer Hilfskomponente Bedingungen.

Auch der Einbau neuer Holz- und Pelletheizungen soll künftig gefördert werden. "Um alle auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, fördern wir den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten - das gilt auch für Holz- und Pellet-Heizungen", sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Die Ampel-Fraktionen hätten ihren Streit darüber beigelegt. Der Haushaltsausschuss müsse am Mittwoch noch zustimmen.

Wer ab dem 1. Januar eine neue Holz- oder Pelletheizung anschafft, der habe wie bei Wärmepumpen einen Anspruch auf Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, erläuterte Miersch. Auch die Sozialkomponente von bis zu weiteren 30 Prozent Erstattung bei niedrigen Einkommen sei für Biomasse-Anlagen möglich.

Den zusätzlichen "Klimageschwindigkeitsbonus" von maximal 20 Prozent soll es für Holzheizungen allerdings nur geben, wenn sie mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe ergänzt werden, wie die Zeitung unter Berufung auf Ampel-Fraktionskreisen berichtete.

Kommunale Wärmeplanung soll rasch durch Bundestag

Derweil hat sich die Ampel-Koalition auch auf Regelungen für die kommunale Wärmeplanung verständigt. Das entsprechende Gesetz ist eine Grundlage für klimafreundlicheres Heizen und soll noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden, wie die Fraktionen mitteilten. Städte und Gemeinden sollen eine Wärmeplanung vorlegen, damit Hauseigentümer wissen, ob sie an eine klimafreundliche Versorgung etwa mit Fern- oder Nahwärme angeschlossen werden können.

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In großen Städten soll dies bis Mitte 2026 der Fall sein, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Erst dann müssen Eigentümer ohne einen solchen Anschluss dafür sorgen, dass sie die im Heizungsgesetz (Gebäudeenergie-Gesetz) vorgeschriebenen 65 Prozent erneuerbare Energie etwa über eine Wärmepumpe selbst einsetzen.

Die FDP betont, dass die Kommunen bei ihrer Wärmeplanung sowohl Biomasse, Wasserstoff oder Wärmepumpen in großem Maßstab einsetzen können. "Den Kommunen bieten sich jetzt sehr viel größere Spielräume, um beispielsweise Biogas und Wasserstoff für die Wärmeversorgung zu nutzen", sagte Vize-Fraktionschef Lukas Köhler. Auch habe man die Kosteneffizienz als Kriterium bei der Wärmeplanung gestärkt.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/rts

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