Politik

Mindestens acht Stunden ab 2026 Grundschülern steht längere Betreuung zu

Der Anspruch sei ein wichtiges Signal an Kinder und Familien, die gerade in letzter Zeit stark belastet wurden, sagt Bildungsministerin Karliczek.

Der Anspruch sei ein wichtiges Signal an Kinder und Familien, die gerade in letzter Zeit stark belastet wurden, sagt Bildungsministerin Karliczek.

(Foto: picture alliance / Zoonar)

Jeder Grundschüler hat künftig einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung - auch in den Ferien. Das beschließt der Bundestag, um Familien zu entlasten. Einige Länder sind jedoch gegen die geplante Umsetzung. Sie fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Für Grundschulkinder wird es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der Bundestag billigte die Neuregelung, die für die Kinder die Möglichkeit einer täglich achtstündigen Betreuung vorsieht. Für das Gesetz stimmten Union, SPD und Grüne, die FDP, Linkspartei und AfD enthielten sich. Die Neuregelung muss noch den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können.

Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen.

Bundesbildungsministerin Karliczek nannte das Gesetz ein "wichtiges Signal an die Kinder und Familien in unserem Land, die gerade in den letzten Monaten großen Belastungen ausgesetzt waren". Sie appellierte an die Länder, dem Gesetzentwurf Ende Juni im Bundesrat zuzustimmen. Bundesfamilienministerin Lambrecht sprach ebenfalls von einem "großen Erfolg und einem starken Signal an alle Familien in Deutschland". An die Adresse der Länder erklärte sie, es bestehe jetzt die Chance, "in ganz Deutschland Chancengleichheit und partnerschaftliche Vereinbarkeit wirklich voranzubringen". Bund, Länder und Kommunen könnten "gemeinsam richtig was bewegen".

Länder haben Vorbehalte

In vielen Bundesländern müssen dafür zusätzliche Plätze geschaffen werden. Daher gibt es gegen das neue Gesetz Vorbehalte in den Bundesländern, die eine finanzielle Überlastung befürchten. Nach einem Bericht des "Spiegels" sind vor allem Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen gegen die geplante Umsetzung. Der Bund will den erforderlichen Ausbau mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur unterstützen. Darüber hinaus will er sich an laufenden Betriebskosten beteiligen.

Das reiche den Ländern dem Bericht zufolge nicht aus. So fordere Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil etwa eine Erhöhung des Budgets. Auch der Sprecher von Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagte dem Magazin, dass die finanziellen Hilfen des Bundes nicht ausreichten.

Der Deutsche Städtetag forderte die Länder auf, die Finanzierung sicherzustellen. "Wir erwarten von den Ländern ein klares Bekenntnis, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder maßgeblich mit zu finanzieren", erklärte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung als amtierender Städtetagspräsident. Es bleibe eine "milliardenschwere Finanzierungslücke". Diese Last dürfe nicht an den Kommunen hängen bleiben.

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte Bund und Länder auf, beim geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen die Qualität der Betreuung im Blick zu behalten. "Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann.

Quelle: ntv.de, spl/AFP

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