Politik

"Guter Tag für Arbeitsschutz" Kabinett greift in Fleischbranche durch

Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Gesetz zur Reglementierung und besseren Kontrolle der Fleischindustrie wird von der Bundesregierung abgesegnet. Nach dem Entwurf dürfen nur noch Angestellte des eigenen Betriebs Tiere schlachten und entnehmen.

Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg. Sie reagiert damit auf die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung dürfen Großbetriebe ab 2021 nur noch eigene Arbeitnehmer einsetzen. Heil sprach von einem "guten Tag für den Arbeitsschutz".

Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit höchstens 49 Beschäftigten. "Die Fleischerei auf dem Lande ist nicht das Problem", sagte Heil. In einem ersten Entwurf war die Grenze bei 30 Beschäftigten gezogen worden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Der entsprechende Rahmen für Bußgelder wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 soll jährlich mindestens jeder 20. Betrieb kontrolliert werden. Zudem sollen Mindestanforderungen für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Unternehmens festgeschrieben werden - und zwar nicht allein für die Fleischindustrie, sondern branchenübergreifend.

Beschäftigten-Grenze spaltet

Agrarministerin Julia Klöckner zeigt sich erleichtert über die Ausnahmen für kleinere Betriebe beim geplanten Verbot von Werksarbeitsverträgen in der Fleischindustrie. Das Verbot werde nur für Betriebe ab 50 Beschäftigten gelten, damit werde das regionale Fleischhandwerk gestärkt, sagte die CDU-Politikerin. "Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben." Es werde "klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen" geben.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten begrüßt die Verbote als "historisch". Vize-Gewerkschaftsvorsitzende Freddy Adjan kritisierte jedoch als "nicht nachvollziehbar", dass das geplante Gesetz erst in Betrieben ab 50 Beschäftigte greifen und dass Leiharbeit noch bis Ende März erlaubt bleiben soll. In einem zweiten Schritt "brauchen wir bundesweite Tarifverträge", sagte er.

Der Zentralverband der Geflügelwirtschaft kündigte eine "sorgfältige juristische Prüfung" an. "Was da beschlossen wurde, darf wirklich nicht wahr sein", sagte Präsident Otto Ripke der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Regierung setze die Fleischproduktion in Deutschland aufs Spiel. Der Verbandspräsident rechnet mit steigenden Fleischpreisen.

Nun dringt die SPD auf ein rasches Verfahren zur Beratung des Gesetzes. "Die SPD-Bundestagsfraktion ist fest entschlossen, den Gesetzentwurf schnell Gesetz werden zu lassen", sagte Vize-Fraktionschefin Katja Mast. Die Linke kritisierte die geplante Kontrollquote von fünf Prozent der Betriebe ab 2026. "Fünf Jahre ändert sich nichts, anschließend wird jeder Betrieb nur alle 20 Jahre kontrolliert." Die Grünen warnten vor einer Aufweichung des Gesetzentwurfs bei den weiteren Beratungen. Die FDP sieht einen "weiteren Schritt in Richtung staatliche Wirtschaftslenkung".

Quelle: ntv.de, jru/jwu/dpa/AFP/rts

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