Politik

Niederlage für die Opposition Kein Anspruch auf mehr Kontrollrechte

Karlsruhe findet das Entgegenkommen der Bundesregierung bereits ausreichend.

Karlsruhe findet das Entgegenkommen der Bundesregierung bereits ausreichend.

(Foto: dpa)

Die kleinen Oppositionsfraktionen im Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Stärkung ihrer Rechte. Das oberste deutsche Gericht weist damit eine Klage der Linken ab.

Die Opposition im Bundestag hat über bereits bestehende Möglichkeiten hinaus keinen Anspruch auf eigenständige parlamentarische Kontrollbefugnisse. "Solch ein spezifisches Oppositionsfraktionsrecht enthält das Grundgesetz nicht", entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit scheiterte die Klage der Linksfraktion, die unter anderem gefordert hatte, dass Oppositionsfraktionen auch unabhängig von ihrer Stärke Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht per Normenkontrollklage überprüfen lassen können.

Auch nach Ansicht der Grünen verweigert die Große Koalition der Opposition die Rechenschaft im Parlament. "Es ist kennzeichnend für diese Große Koalition, wie arrogant sie mit dem Parlament umgeht, wie schlecht sie parlamentarische Anfragen oder mündliche Fragen beantwortet", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Die Folge seien mehr Untersuchungsausschüsse als üblich. "Und das zeigt: Schwarz-Rot, diese Arroganz der Macht, ist nicht gut für unser Land", sagte der Grünen-Politiker.

Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Parlamentarier. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen CDU, CSU und SPD die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist.

Um das ein Stück weit auszugleichen, hatten Union und SPD nach der Wahl 2013 zwar die Geschäftsordnung des Bundestags für die Dauer der Legislaturperiode um eine Sonderregelung erweitert. Damit können Linke und Grüne nun etwa mit mindestens 120 Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen.

Keinen Ersatz gibt es allerdings für die Möglichkeit, über die sogenannte abstrakte Normenkontrolle ein Gesetz in Karlsruhe auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Aus Sicht des langjährigen Fraktionschefs Gregor Gysi, der die Linke vor dem Verfassungsgericht vertrat, ist das nicht hinnehmbar. Er wollte den Bundestag über eine Organklage zwingen, die entsprechenden Quoren im Grundgesetz anzupassen.

Gysis Argumente konnten den zweiten Senat nicht überzeugen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sprach bereits vorab von einem "weitreichenden Entgegenkommen der Bundesregierung". Die Richter äußerten außerdem die Sorge, dass die abstrakte Normenkontrolle bei niedrigeren Hürden womöglich zum "reinen politischen Kampfinstrument" verkomme.

Quelle: ntv.de, ppo/AFP/dpa

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