Urteil in Hessen Stadt muss NPD Fraktionsgelder zahlen
05.04.2017, 17:14 Uhr
Büdingens Vorstoß war so bislang einzigartig in Deutschland.
(Foto: dpa)
Viele Kommunen in Deutschland schauen gerade auf Büdingen. Denn dort streicht der Bürgermeister der NPD die finanzielle Unterstützung. Die Rechtsextremen protestieren dagegen und bekommen vor Gericht Recht.
Die hessische Stadt Büdingen will der rechtsextremen NPD die Fraktionsgelder streichen - nun hat ein Gericht die Praxis für illegal erklärt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied, die entsprechende Änderung der städtischen Satzung sei unwirksam. Der Ausschluss von Fraktionen verstoße gegen den "allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes". Bereits das "Unterscheidungskriterium der erkennbaren Verfassungsfeindlichkeit" sei unzulässig.
Das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes dürfe nur durchbrochen werden, wenn die erkennbare Verfassungsfeindlichkeit zu einem Verbot der Partei geführt habe. Der Verwaltungsgerichtshof ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Die Stadt aus dem Wetteraukreis hatte Ende Januar verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen. Dagegen klagte die NPD. Es geht um 370 Euro, die NPD-Fraktion im Jahr für ihre Parlamentsarbeit bekommt. Die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten seien außen vor, hatte Bürgermeister Erich Spamer n-tv.de vor dem Urteil gesagt.
Büdingen hatte mit der bundesweit wohl einmaligen Änderung der Satzung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Demnach ist die NPD verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot zu unbedeutend. Die obersten Richter wiesen in ihrer Begründung aber auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin - wie den Entzug der Parteienfinanzierung.
Die Länder griffen das kurz darauf auf: Der Bundesrat beschloss am 10. Februar eine Entschließung zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen. Die NPD hat in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung vier Sitze.
Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP