Politik

De Maiziere vor Verfassungsgericht Zwölf Anschläge in Deutschland gescheitert

Innenminister Thomas de Maiziere verteidigt das BKA-Gesetz in Karlsruhe.

Innenminister Thomas de Maiziere verteidigt das BKA-Gesetz in Karlsruhe.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Bundesverfassungsericht verhandelt über das umstrittene BKA-Gesetz zur Terrorabwehr. Thomas de Maiziere verteidigt es mit dem Verweis auf Anschlagspläne die scheiterten, bevor es das Gesetz gab. Die prominenten Kläger fürchten eine neue Stasi.

Deutschland ist nach Angaben der Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2000 insgesamt zwölf islamistischen Anschlägen entgangen. Die geplanten Terrorakte in Deutschland seien "entweder misslungen oder konnten vereitelt werden", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in Karlsruhe. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, sprach von "zwölf konkreten Anschlagsplanungen".

Beide verteidigten vor dem Bundesverfassungsgericht das seit 2009 geltende Gesetz, wonach das BKA zur Abwehr internationaler Terrorgefahren vorbeugend Wohnungen abhören oder dort heimliche Filmaufnahmen machen darf. Auch dürfen die Computer von Verdächtigen online durchsucht und Telefongespräche abgehört werden.

Laut Münch gab es seit dem Jahr 2009 insgesamt 1500 "Gefährdungshinweise", die auf mögliche Anschlagsplanungen oder -vorbereitungen hindeuteten. In lediglich 15 Fällen seien Maßnahmen nach dem BKA-Gesetz eingesetzt worden. De Maiziere unterstrich, die Maßnahmen seien "weit entfernt von einer Massenüberwachung". Münch unterstrich, das BKA sei sich bewusst, dass es in einem für die Grundrechte "sensiblen Bereich" agiere und handele mit Augenmaß. Deutschland sei kein Überwachungsstaat.

Die Kläger fürchten, dass jedermann überwacht werden kann

Das Bundesverfassungsgericht sieht das BKA-Gesetz zur Terrorabwehr in Teilbereichen durchaus kritisch. Das wurde in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich. "Wie viel Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?", fragte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Die Richter müssen klären, ob die Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte auf.

Gegen das Gesetz hatten unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann (SPD) sowie mehrere Grünen-Bundestagsabgeordnete geklagt. Sie kritisieren, mit dem Gesetz sei eine mächtige Polizei neuen Typs mit geheimdienstlichen Befugnissen geschaffen worden. Selbst Personen, von denen keine Gefahr ausgehe, könnten zum Objekt der Überwachung werden. Durch umfassende Persönlichkeitsprofile werde die Privatsphäre ausgehöhlt. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.    

Quelle: ntv.de, dka/rts/dpa

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