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Putsch-Soldaten in Griechenland So kann Tsipras Streit mit Erdogan vermeiden

In Griechenland wird den acht türkischen Soldaten illegaler Grenzübertritt vorgeworfen.

In Griechenland wird den acht türkischen Soldaten illegaler Grenzübertritt vorgeworfen.

(Foto: imago/Xinhua)

Die Türkei verlangt die Auslieferung der acht Soldaten, die in der Putschnacht nach Griechenland geflohen sind. Damit steckt die griechische Regierung in der Zwickmühle. Doch es gibt einen Ausweg.

In der Nacht des vereitelten Putsches in der Türkei flohen acht türkische Soldaten mit einem Hubschrauber über die Grenze in die griechische Stadt Alexandroupoli. Die türkische Regierung fordert ihre Auslieferung, sie selbst haben politisches Asyl in Griechenland beantragt.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Türkei sowie einiger Stellungnahmen des türkischen Präsidenten Erdogan und seines Ministerpräsidenten Yildirim dürfte die Behandlung der acht Soldaten nach einer Auslieferung inhuman sein. Zum einen besteht die Gefahr, dass sie von der türkischen Polizei gefoltert würden. Zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Türkei die Todesstrafe wieder einführt. Die autoritäre Haltung der aktuellen türkischen Regierung lässt es sogar möglich erscheinen, dass sie nicht davor zurückschreckt, diese Strafe auch rückwirkend anzuwenden.

Das bringt Griechenland in eine heikle Situation. Wenn die Regierung von Ministerpräsident Tsipras sich weigert, die acht Soldaten auszuliefern, muss sie mit einer sehr feindseligen Reaktion der türkischen Regierung rechnen. Liefert sie die Männer aus, macht sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Komplizen einer Menschenrechtsverletzung.

Es gibt allerdings eine dritte Möglichkeit. Wenn wir davon ausgehen, dass die acht Soldaten weiterhin nicht in die Türkei zurückkehren möchten, wäre es denkbar, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Dafür gibt es durchaus Präzedenzfälle, etwa den des Deutschen Jens Söring, dessen Auslieferung die USA von Großbritannien verlangten, weil sie ihm einen Doppelmord zur Last legten. Die Straßburger Richter entschieden, dass Söring nur ausgeliefert werden darf, wenn er in den USA nicht zum Tode verurteilt wird.

In einem anderen Fall untersagte das Gericht der britischen Regierung, den Inder Karamjit Singh Chahal nach Indien abzuschieben. Als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Sikh hatte Chahal 1984 die Bewegung für eine Autonomie des indischen Bundesstaates Punjab unterstützt. Er wurde verhaftet und gefoltert. Nach seiner Entlassung kehrte er nach England zurück, wo er zuvor bereits gelebt hatte. Die britische Regierung wollte ihn jedoch abschieben, weil sie ihn als Bedrohung für die nationale Sicherheit des Königreichs ansah. Das Gericht in Straßburg untersagte dies; die Richter urteilten, eine Abschiebung Chahals wäre ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Folter verbietet.

Der Fall der acht türkischen Soldaten ist zwar anders gelagert. Aber der Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könnte eine Lösung darstellen, die jede Regierung respektieren müsste.

Quelle: ntv.de

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