Ratgeber

Kaupthing-Geschädigte 2009 ist nicht alles vorbei

Kunden der isländischen Kaupthing-Bank können auch nach dem Jahreswechsel noch Anträge auf Rückzahlung ihrer Spareinlagen stellen. Bislang hieß es, die Anmeldung beim isländischen Entschädigungsfonds müsse bis zum 30. Dezember 2008 erfolgen. "Diese Frist gilt nicht", sagte Thorfinnur Omarsson, Sprecher des isländischen Wirtschaftsministeriums und für den Fonds in Reykjavik, gegenüber der dpa.

Die isländische Finanzaufsicht hatte am 30. Oktober den Entschädigungsfall festgestellt. Dabei war bislang von einer Frist bis zum 30. Dezember 2008 ausgegangen worden. So riet der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin Entschädigten, bis zu diesem Datum ihre Rückzahlung zu beantragen.

Auf der Homepage des Fonds heißt es jetzt allerdings, dass nach dem 30. Dezember 2008 eingehende Ansprüche nicht zurückgewiesen werden. Die Formulare gibt es auf den Webseiten der deutschen Kaupthing-Tochter (www.kaupthingedge.de) und bei der isländischen Einlagensicherung (www.tryggingarsjodur.is/Payments). Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte im Oktober die deutsche Niederlassung der isländischen Bank geschlossen. Mehr als 30.000 Kunden sind nach Angaben der BaFin betroffen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen