Zu früh gefreut 40 DVD-Player für 40 Cent
10.08.2009, 15:57 UhrKunden haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Kauf eines Geräts, das mit einem offensichtlich falschen Preis ausgezeichnet wurde. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Damit wurde die Klage eines Kunden gegen einen Internet-Versandhandel zurückgewiesen. Der Kläger hatte vor Gericht den Kauf von 40 DVD-Playern zum Gesamtpreis von nur 40 Cent erzwingen wollen (AZ 30 C 3125/08-47).
Die Firma hatte auf ihrer Internet-Seite wegen eines Computerfehlers die Geräte statt wie vorgesehen für jeweils 49 Euro zum Stückpreis von nur einem Cent angeboten. Der spätere Kläger witterte ein "Schnäppchen" und fragte an, ob gleich 40 Geräte lieferbar seien. Die Firma bejahte die Anfrage, weigerte sich jedoch, die Geräte auszuliefern, weil der Fehler zwischenzeitlich bemerkt worden war.
Laut Urteil ist durch die bloße Mitteilung, Gegenstände seien auf Lager und damit verfügbar, noch nicht bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dies gelte umso mehr, da der Kaufpreis offensichtlich unrichtig gewesen sei. Auch wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, hätte er im Wege der "Irrtumsanfechtung" annulliert werden können.
Quelle: ntv.de, dpa