Ratgeber

Jobs in den Semesterferien 50-Tage-Regel beachten

Gute Nachricht für Studenten: Sie sollen es mit dem Arbeiten nicht übertreiben.

Gute Nachricht für Studenten: Sie sollen es mit dem Arbeiten nicht übertreiben.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Studenten können während des Semesters 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Während der Semesterferien dürfen sie für zwei Monate am Stück oder 50 Tage im Kalenderjahr auch länger arbeiten. "Diese von vornherein zeitlich befristeten Aushilfsjobs haben den Vorteil, dass es für diese Zeit keine Verdienstbeschränkungen gibt, auch die Arbeitszeit spielt keine Rolle", sagt Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Studenten können im Gegensatz zum Semester also auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Kleine Rechenaufgabe

Wer sowohl in den Semesterferien im Frühjahr als auch im Herbst jobbt, muss allerdings beachten, dass die jeweiligen Arbeitseinsätze zusammengerechnet werden. Wer dadurch im Kalenderjahr insgesamt auf mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage kommt, muss mindestens Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei längeren Überschreitungen könnten die Jobs auch komplett sozialversicherungspflichtig werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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