Weniger Gehalt angerechnet ALG I nach Babypause
05.02.2008, 14:32 UhrMütter, die sich vor der Erziehungszeit durch eine kurzfristige gute Position in einem Unternehmen eine sichere finanzielle Grundlage für die Zeit danach schaffen wollen, unterliegen oft einem Irrtum. Denn bei ihrer Rückkehr ins Berufsleben können gleich zwei böse Überraschungen auf sie warten: Erst kündigt ihnen der Arbeitgeber, und dann berechnet die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld auf Basis eines Gehalts, das weit unter der zuletzt erzielten Vergütung liegt.
Das Landessozialgericht billigte nun in zweiter Instanz diese Berechnungspraxis der Arbeitsagentur. Die Klägerin, eine zweifache Mutter, verdiente vor der Erziehungszeit rund 3750 Euro monatlich. Die Arbeitsagentur legte für die Leistungsberechnung jedoch nur einen Betrag von 2400 Euro zugrunde. Dabei berief sich die Bundesagentur für Arbeit auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003. Danach wird das Arbeitslosengeld nur dann auf Basis des letzten Arbeitseinkommens berechnet, wenn der Arbeitslose dieses mindestens für 150 Tage in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit erzielt hat. (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 12 AL 318/06).
Quelle: ntv.de