Ratgeber

Lohndumping Ab wann wird's sittenwidrig?

Ein Lohn, der um mehr als ein Drittel unter dem üblichen Tariflohn liegt, ist grundsätzlich sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden (Urteil vom 19. 5. 2008 - 5 Sa 6/08).

Dies gilt nach dem Richterspruch auch für Unternehmen, die nicht der Bindung des jeweiligen Branchen-Tarifvertrages unterliegen. Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Zahlungsklage einer Aushilfskraft im Bäckerhandwerk statt. Der Kläger machte geltend, der Arbeitgeber habe mit ihm einen Stundenlohn in Höhe von 4,50 Euro vereinbart. Für ungelernte Arbeitskräfte über 18 Jahre liege der Tariflohn im Bäckerhandwerk bei neun Euro. Der Arbeitgeber betreibe daher Lohnwucher.

Das LAG schloss sich dieser Auffassung an. Die Richter ließen insbesondere den pauschalen Einwand des Unternehmens nicht gelten, wegen der wirtschaftlichen Struktur in der Region sei kein höherer Lohn möglich. Dies müsse ein Arbeitgeber schon sehr detailliert nachweisen, wenn er den Tariflohn deutlich unterschreiten wolle.

Quelle: ntv.de

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