Ein Mausklick zu schnell Abzocke im Internet
14.06.2007, 08:14 UhrDerzeit wimmelt es im Internet vor unseriösen Angeboten, die leichtgläubige Jugendliche im Visier haben. Die lassen sich schnell von der Werbung beeindrucken - und übersehen dabei gern das Kleingedruckte. Eine Masche, die immer häufiger funktioniert.
Wie viele Internetnutzer auf solche Methoden hereinfallen, ist nicht bekannt. Aber täglich gehen bei den Rechtsschutzversicherern deswegen Klagen Betroffener ein.
Spitze des Eisbergs
Die Advocard Rechtsschutz hat in ihrem Unternehmen die Fälle gesondert erfasst und gezählt. Vorstandsvorsitzender Karsten Eichmann berichtet: "Uns sind seit dem Jahr 2005 weit mehr als 1000 solcher Fälle angetragen worden. Und wir glauben: Dies ist nur die Spitze des Eisbergs."
Anfangs misstrauen viele Eltern ihren Kindern und fühlen sich durch die Rechnungen oder Mahnschreiben bedroht. Doch durch den oft unfreundlichen Ton dieser Schreiben sollten sie sich nicht einschüchtern lassen. Im Gegenteil: Gegen die Forderungen dubioser Anbieter können die Eltern sich wehren.
Vertragsabschluss: Eltern müssen zustimmen
"Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig", erklärt Rechtsanwalt Hilmar de Riese. Deshalb rät er den Eltern, darauf hinzuweisen, dass sie dem Abschluss des Vertrags nicht zugestimmt haben. "Es reicht ein einfaches Schreiben, in dem steht: Für dieses Rechtsgeschäft versagen wir die Genehmigung." Dies sollte dem entsprechenden Unternehmen per Einschreiben mitgeteilt werden.
Damit werden in der Regel Vertrag, Rechnung und Mahnschreiben hinfällig. Die unseriösen Internetanbieter wissen, dass sie sich juristisch auf dünnem Eis bewegen. Auf einen Rechtsstreit lassen sie es daher fast nie ankommen. Lieber stellen sie ihre Forderungen ein.
Aber auch in den wenigen Fällen, die vor Gericht gelandet sind, erhielten die betroffenen Internetnutzer bisher Recht, so Karsten Eichmann. So bemängelten die Richter zum Beispiel, dass der Preis, der in der Rechnung gefordert wurde, bei Vertragsabschluss nicht oder nicht ausreichend erkennbar war.
Grundsätzlich lohnt es sich also, sich zu wehren. Wer dagegen einfach entscheidet, erst gar nicht auf die Rechnung zu reagieren, riskiert am Ende, doch noch zahlen zu müssen.
Vor allem gilt aber auch beim schnellen Surfen im Web: Lieber erst einen Blick auf das Kleingedruckte werfen, bevor man unbemerkt einem Vertrag zustimmt.
Quelle: ntv.de