Unterschrift mit Folgen Alle Mieter haften für Gasrechnung
22.07.2014, 18:03 UhrEine Frau unterschreibt einen Mietvertrag, obwohl nur ihr damaliger Partner in das Haus einzieht. Jahre später bittet sie der Energieversorger zur Kasse: Sie soll die Gasrechnung von knapp 7000 Euro begleichen. Zu Recht, entscheidet der Bundesgerichtshof.
Wer einen Mietvertrag mit unterschreibt, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für die Strom- und Gasrechnung belangt werden. Das gilt - wie in dem jetzt entschiedenen konkreten Fall - selbst dann, wenn eine Mitmieterin nie in dem Haus gewohnt hat. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hob am Dienstag in Karlsruhe ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf. Damit muss die Mitmieterin eine Rechnung des klagenden Energieversorgers über nahezu 7000 Euro begleichen (Az.: VIII ZR 313/13).
Die Frau hatte den Mietvertrag ihres früheren Freundes aus "Bonitätsgründen" als zweite Mieterin unterschrieben, in dem Einfamilienhaus allerdings nie gewohnt. Einen schriftlichen Gaslieferungsvertrag gab es nicht, doch der ist auch nicht unbedingt erforderlich: Sobald ein Mieter den Gasanschluss nutzt, also beispielsweise die Heizung aufdreht, nimmt er das Vertragsangebot des Energieversorgers an. Und das nicht nur für sich selbst, sondern auch stellvertretend für die anderen Mieter.
Knapp 7000 Euro forderte der Energieversorger für das zwischen Oktober 2005 und Juli 2008 verbrauchte Gas. Die Frau wollte nicht zahlen, schließlich hatte nicht sie geheizt, sondern der Mieter, der tatsächlich in dem Haus lebte. Doch darauf kommt es nach Ansicht des BGH gar nicht an. Sie habe schließlich den Mietvertrag unterzeichnet und ihren damaligen Lebensgefährten alleine in das Haus einziehen lassen. Damit habe sie willentlich geduldet, dass der Bewohner des Hauses "die - zur Nutzung zwingend erforderliche - Heizung in Betrieb nahm" und das von dem Versorger gelieferte Gas verbraucht habe, erklärte der BGH.
Quelle: ntv.de, ino/dpa