Ratgeber

Früchtetee vorm Kadi Alles, nur keine Himbeeren

"Felix Himbeer-Vanille Abenteuer Tees" der Firma Teekanne wirbt mit "nur natürliche Zutaten". Dumm nur, dass ausgerechnet Himbeeren und Vanille fehlen. Das ärgert Verbraucherschützer so sehr, dass sich der Hersteller nun vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigen muss.

Himbeere sollte schon enthalten sein im Himbeertee.

Himbeere sollte schon enthalten sein im Himbeertee.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Blick auf die Zutatenliste schafft Klarheit. "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer Tees" der Firma Teekanne enthält weder Himbeeren noch Vanille. Er besteht hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen und Hagebutten. Vanille und Himbeere sind lediglich als natürliche Aromen mit Vanille- beziehungsweise Himbeergeschmack im Tee enthalten.

Das ärgert den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) derart, dass sie Teekanne wegen irreführender Werbung verklagt hatte. Zu Recht, wie zunächst das Landgericht Düsseldorf entschied. Demnach könnte der Verbraucher den Eindruck gewinnen, Himbeere und Vanille seien die erwähnten natürlichen Zutaten.

Doch die Freude der Verbraucherschützer über das Urteil währte nicht lange. Denn in zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass der umstrittene Tee weder Himbeeren noch Vanille und nicht einmal natürliche Aromen der beiden Früchte enthalten muss. Es reicht, wenn der Tee nach Himbeeren und Vanille schmeckt und die Zutaten auf der Verpackung korrekt angegeben sind. Die Irreführung eines verständigen Durchschnittsverbrauchers sei ausgeschlossen, da dieser der Zutatenliste entnehmen könne, was im Tee enthalten ist, begründete das Gericht sein Urteil. Das Gericht hatte gegen das Urteil zwar keine Revision zugelassen, der vzbv hatte wiederum erfolgreich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Laut vzbv tendiert der Bundesgerichtshof dazu, dass die Etikettierung des Produkts zur Irreführung geeignet ist. Er hat das Verfahren deshalb ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser soll nun heute klären, ob Aufmachung, Bezeichnung und bildliche Darstellungen auf einem Lebensmittel den Eindruck erwecken dürfen, dass eine bestimmte Zutat vorhanden ist, wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Quelle: ntv.de, awi

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