Ratgeber

Entschädigung für Stellenbewerber Altersdiskriminierung ist belegbar

Wenn Stellenbewerber wegen ihres Alters abgelehnt werden, können sie dafür eine Entschädigung fordern. Sie müssen eine solche Benachteiligung aber nachweisen. Dazu reichen im ersten Schritt schon kleine Indizien.

Vor Gericht lassen sich Notizen des Personalers auf den Bewerbungsunterlagen als Beleg für eine verbotene Altersdiskriminierung anbringen. "Wenn da zum Beispiel ein Vermerk wie 'Alter?' steht, reicht das schon als Indiz", sagt der Stuttgarter Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer.

In solchen Fällen hätten Bewerber gute Karten, eine Entschädigung zu erhalten, sagte Bauer, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Denn sobald Bewerber solche Indizien vorweisen können, kehre sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss dann belegen, dass er bei der Stellenvergabe nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen hat. "Und er hat dann kaum eine Chance, das zu beweisen."

49-Jährige erhält Schadensersatz

Vor dem Arbeitsgericht Heidelberg ging es um eine 49-Jährige, die sich beim dortigen Uniklinikum als Sekretärin beworben hatte. Sie hatte eine Absage erhalten und auf ihren zurückgeschickten Unterlagen einen Zettel mit den Worten "Zu alt geb. 61" entdeckt. Der Fall endete mit einem Vergleich: Die Frau erhält Schadensersatz und eine Entschädigung von 10.870 Euro (Aktenzeichen: 5 Ca 266/10).

Noch eindeutiger ist die Sache, wenn sich der Text einer Stellenanzeige als Indiz für eine gesetzeswidrige Benachteiligung wegen des Alters ansehen lässt. "Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn es in der Anzeige explizit heißt: 'Für unsere junge Mannschaft suchen wir...'", erklärte Bauer.

Schwieriger ist die Lage für Bewerber, denen in einem Vorstellungsgespräch gesagt wird, dass sie zu alt für die Stelle seien. Denn sie dürften es hinterher schwer haben, solche mündlichen Äußerungen nachzuweisen, führte Bauer aus. "Man sitzt ja in der Regel allein in so einem Gespräch. Und wenn der Personaler alles abstreitet, hat man keine Zeugen, auf die man sich berufen kann."

Quelle: ntv.de, dpa

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