Verspätung durch Pilotenstreiks Ansprüche der Fluggäste
23.07.2008, 07:59 UhrStarten Flugzeuge wegen eines Pilotenstreiks verspätet oder gar nicht, haben die Fluggäste Ansprüche: Bei einer Abflugverspätung von mindestens zwei Stunden ist die Fluggesellschaft verpflichtet, kostenlos Getränke zur Verfügung zu stellen und kostenlose Telefonate oder E-Mails zu ermöglichen, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung könnten sich Verbraucher den Ticketpreis erstatten lassen.
Die Pilotenvereinigung Cockpit hat ihre Mitglieder bei den Lufthansa-Töchtern Eurowings und Cityline zu einem Streik aufgerufen, der bis heute um Mitternacht dauern soll. Betroffen sind laut Cockpit alle Eurowings- und Cityline-Stationen in Deutschland. Es wird mit dem Ausfall von Hunderten Flügen gerechnet. Die Lufthansa kündigte bereits an, kostenlose Umbuchungen und Stornierungen anzubieten. Wenn möglich, werde auch auf andere Fluggesellschaften umgebucht. Bei innerdeutschen Flügen könnten die Passagiere Gutscheine für die Nutzung der Bahn erhalten.
Einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihren Ticketpreis erstattet zu bekommen oder auf einen anderen Flug umgebucht zu werden, haben Verbraucher erst bei einer Annulierung ihres Fluges, sagte Dittrich. Ob sie bei der Angabe "canceled" an der Flughafenanzeige tatsächlich von einer Annullierung ausgehen könnten, sei rechtlich umstritten. Betroffene Kunden sollten sich in jedem Fall am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig über die Situation erkundigen. Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 verpflichte die Luftfahrtunternehmen, Passagieren die notwendigen Informationen über ihre Rechte zu erteilen.
Schlechte Karten haben Verbraucher dagegen, wenn sie wegen eines geplatzten Geschäftstermins oder anderer Unannehmlichkeiten auch Schadensersatz geltend machen wollen: "Wenn die Fluggesellschaft alles getan hat, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, gibt es keine Schadensersatzansprüche", so Dittrich.
Quelle: ntv.de