Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 100 Anwalt haftet nicht

Anwälte müssen nicht für falsche Versprechen gegenüber ihren Mandanten haften. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt schuldet ein Anwalt grundsätzlich nur seine Dienste und nicht einen bestimmten Erfolg - egal was er zugesichert hat.

Das Gericht lehnte es mit seinem Urteil ab, einen Anwalt in Haftung zu nehmen (Aktenzeichen: 19 U 175/06). Ein Mandant hatte geklagt, weil ihm der Anwalt garantiert hatte, auf Grund seiner guten Beziehung zur örtlichen Bank eine vorzeitige Kreditablösung ohne die übliche Vorfälligkeitsentschädigung durchsetzen zu können. Die Bank stimmte zwar der vorzeitigen Kreditablösung zu, verlangte dafür jedoch eine Entschädigung von knapp 530.000 Euro. Der Mandant zahlte, verlangte von seinem Anwalt aber entsprechenden Schadenersatz.

Das OLG entschied, bei Vertragsverhandlungen erschöpften sich die Pflichten des Anwalts darin, dass er im Interesse des Mandanten tätig werde. Ein Garantieversprechen mit der Folge möglicher Schadenersatzansprüche erhalte der Mandant in solchen Fällen nicht.

Quelle: ntv.de

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