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Job trotz Ruhestand Hinzuverdienstgrenze für Rentner soll fallen

Bei Frührentnern mit Nebenjob Pflicht: die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Bei Frührentnern mit Nebenjob Pflicht: die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Gehen Senioren früher in den Ruhestand als vorgesehen, mussten sie bei einem Nebenjob bislang gewisse Einkommensgrenzen einhalten. Sonst drohte die Rentenkürzung. Das soll bald nicht mehr so sein.

Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, sollen in den kommenden Jahren unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. In den vergangenen beiden Jahren lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung bei rund 46.000 Euro.

Ohne die geplante Gesetzesänderung würde sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6300 Euro im Jahr sinken. "Statt die Ausnahmeregelung aus der Corona-Krise zu verlängern, wird die Grenze nun endgültig entfallen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Der Bundestag muss dem Gesetz zwar noch zustimmen, das gilt laut Karbe-Geßler allerdings als reine Formsache.

Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente soll es deutliche Verbesserungen geben. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ein jährlicher Hinzuverdienst von rund 17.800 Euro anrechnungsfrei sein. Die Grenze werde künftig jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der anderen Sozialversicherungsgrenzen angepasst, so Karbe-Geßler.

Nebenjob verpflichtet Frührentner zur Steuererklärung

Unabhängig von der Hinzuverdienstgrenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern, wenn zusammen mit der Rente der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin könnten Frührentner mit Nebenjob dann aber auch etwa Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen, rät Karbe-Geßler.

Grundsätzlich gilt: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt dazuverdienen - ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Diese Regelaltersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang. Denn das Alter für den regulären Renteneintritt wird schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben.

2022 gelten noch die alten Grenzen

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Bis 2023 gilt: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - also das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente - dürfen Rentner maximal 6300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich ihre Rente verringert. Allerdings ist mit Ausbruch der Corona-Pandemie die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben worden. Und diese gilt auch für das Jahr 2022. Ganze 46.060 Euro beträgt die erhöhte Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten.

Bis zu diesem Betrag können Rentner im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Der erhöhte Betrag gilt allerdings nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Wenn das Entgelt diese oder auch die vorherige Hinzuverdienstgrenze übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet. Betroffene erhalten dann nur noch eine Teilrente, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 15. November 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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