Ratgeber

Auch Rentner können Steuern sparen Arbeitszimmer im Alter absetzen

Nicht nur Selbstständige und Gewerbetreibende können die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Auch Rentner dürften die Ausgaben unter bestimmten Umständen absetzen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Ein voller Kostenabzug ist nur dann möglich, wenn der Mittelpunkt der gesamten Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt

Ein voller Kostenabzug ist nur dann möglich, wenn der Mittelpunkt der gesamten Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt

(Foto: dpa)

Rentner können ein häusliches Arbeitszimmer dann bei der Steuer geltend machen, wenn sie etwa Wohneigentum vermieten oder Kapitaleinkünfte erzielten, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Werden verschiedene Einkunftsarten erzielt, ist es aber strittig, ob die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe oder nur begrenzt bis maximal 1250 Euro pro Jahr abzugsfähig sind.

Geltend gemacht werden könnten anteilig unter anderem Kosten für Miete, Wasser, Energie und Reinigung. Außerdem lassen sich Schuldzinsen für Kredite absetzen, die zur Anschaffung, dem Bau oder der Reparatur des Gebäudes genutzt wurden. Berücksichtigt werden außerdem Grundsteuer, Müllabfuhr oder Gebäudeversicherungskosten. Kosten für ein Arbeitszimmer werden als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Ein voller Kostenabzug ist nämlich nur dann möglich, wenn der Mittelpunkt der gesamten Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt. Liegt keine Vollzeitbeschäftigung vor, kommt es unter anderem darauf an, wie viel Zeit die verschiedenen Tätigkeiten in Anspruch nehmen oder wie hoch die Einkünfte sind.

Laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen sind Alterseinkünfte wie Renten oder Pensionen nicht in die Betrachtung einzubeziehen. "In der Konsequenz bedeutet dies, dass viel mehr Ruheständler die Kosten für das Arbeitszimmer komplett steuermindernd geltend machen können, wenn sie beispielsweise noch Gutachtertätigkeiten oder umfangreiche Immobilienverwaltungsaufgaben ausüben und die Tätigkeit überwiegend in dem Arbeitszimmer ausgeführt wird", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Quelle: ntv.de, AFP

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