Ratgeber

Urteil über "Wiener Schnitzel" Auch Schwein darf rein

Nicht alles, was paniert ist, ist ein "Wiener Schnitzel".

Nicht alles, was paniert ist, ist ein "Wiener Schnitzel".

(Foto: www.lizenzfreie-bilder.at, pixelio.de)

Ein "Wiener Schnitzel" hat aus Kalbsfleisch zu sein - verbirgt sich Schweinefleisch unter der Panade, so handelt es sich um "Schnitzel Wiener Art". So war das jedenfalls bisher. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden: Ein "Wiener Schnitzel" darf auch aus Schweinefleisch hergestellt sein, solange in einem Zusatz die Fleischart erkennbar ist. Damit gaben die Richter einem Fleischhersteller aus Rheda-Wiedenbrück recht, der seine Schweineschnitzel unter dem Titel "Wiener Schnitzel vom Schwein" in den Handel gebracht hatte (Az: 3 K 3516/08).

 

Die Lebensmittelüberwachung  des Kreises Soest hatte ein Bußgeld festgesetzt, weil sie die Verbraucher mit der Bezeichnung in die Irre geführt sah. Auch in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission sei festgelegt, dass ein "Wiener Schnitzel" aus Kalbsfleisch bestehe. Die Richter wollten diesem Argument allerdings nicht folgen. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob der "durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher" die Bezeichnung verstehe. Mit dem Zusatz "vom Schwein" sei klar, dass es sich nicht um ein Kalbsschnitzel handeln könne. Restzweifel ließen sich mit einem Blick in die Zutatenliste ausräumen.

 

Zudem zweifelte das Gericht an der Sprachgenauigkeit der Schnitzelfreunde: Unter dem Begriff "Wiener Schnitzel" verstünden die meisten Konsumenten nicht mehr ausschließlich ein Kalbsschnitzel, sondern panierte Schnitzel schlechthin. Strenge Feinschmecker dürften das freilich anders sehen und für sie gibt es Hoffnung: Gegen das Urteil ist Berufung vorm Oberverwaltungsgericht zugelassen.  

Quelle: ntv.de

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