Ratgeber

Entschädigung bei Behandlungsfehlern Auch psychische Last zählt

Bei Behandlungsfehlern sind bei der Berechnung des Schmerzensgeldes neben körperlichen auch die entstandenen psychischen Belastungen zu berücksichtigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervor. Bei der Bemessung seien insbesondere die Belastungen des Patienten durch das Gefühl der Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber einem viel zu langsam verlaufenden Heilungsprozess zu berücksichtigen (Az.: 1 U 59/07).

Das Gericht sprach in dem Fall einem Unfallopfer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Der Kläger war nach einem Unfall wegen eines Trümmerbruchs zweimal fehlerhaft operiert worden. Er machte geltend, er habe in dieser Zeit nicht nur körperliche Schmerzen erlitten - er sei auch erheblichen seelischen Belastungen ausgesetzt gewesen. Das Gericht befand, das sei nachvollziehbar und daher auch bei der Bemessung von Schmerzensgeld zu berücksichtigen.

Quelle: ntv.de

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