Ratgeber

Bei Prüfungsverschiebung Ausschuss informieren

Können Studenten einen Prüfungstermin oder die Abgabefrist einer schriftlichen Arbeit nicht einhalten, ist der Prüfungsausschuss der Fakultät davon in Kenntnis zu setzen. Es reiche nicht aus, dem zuständigen Prüfer Bescheid zu geben. Darauf weist Jan Rathjen von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Bonn hin. Soll die Prüfung verschoben werden und haben die Studenten den Ausschuss nicht rechtzeitig informiert, gelte sie als nicht bestanden.

Ist eine Abschlussarbeit unerwartet aufwendig, könne der Studierende in vielen Studiengängen beim zuständigen Prüfungsausschuss Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Der betreuende Dozent müsse diese Ansicht aber stützen. "Erkrankt ein Studierender, muss er dem Prüfungsausschuss ein ärztliches Attest vorlegen", erklärt Rathjen.

Der Prüfungsausschuss sorgt für die Umsetzung der Prüfungsordnungen nicht- staatlicher, also Magister-, Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge. In der Regel sind die Ausschüsse bei den einzelnen Fakultäten angesiedelt.

Bei Studiengängen, die mit Staatsexamen abschließen, etwa Medizin oder Lehramt, sollten sich Studierende Rathjen zufolge an den Vertreter der staatlichen Prüfungsämter am Hochschulort wenden. Hier gelten meist formalere Anforderungen: So müsse bei Krankheit unter Umständen ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.

Quelle: ntv.de

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