Ratgeber

Unfall mit Radfahrern Autofahrer haften immer

Ein Autofahrer haftet bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern grundsätzlich selbst dann, wenn ihn keine Schuld trifft. Das Amtsgericht München erkannte jetzt einer Radfahrerin Schmerzensgeld zu, obwohl sie im Dunkeln entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg gefahren war, ein Warnblinklicht an einer Garagenausfahrt ignoriert hatte und deshalb in ein ausfahrendes Auto gekracht war.

Die Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgehe, lege dem Fahrer nach ständiger Rechtsprechung zwei Drittel der Haftung auf, erklärte das Gericht. Nur weil die Radfahrerin im konkreten Fall die Verkehrsregeln grob missachtet hatte, senkte das Gericht den Haftungsanteil der betroffenen Autofahrerin auf ein Drittel. Sie muss der Radfahrerin wegen ihrer Platz- und Schürfwunden sowie für Arztkosten 570 Euro Schmerzensgeld zahlen und erhält im Gegenzug von den Schaden an Motorhaube und Kotflügel in Höhe 1.057 Euro nur 741 Euro ersetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: AG München 344 C 26559).

Quelle: ntv.de

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