Ratgeber

Wer bezahlt Betriebskosten? BGH gibt Vermieter recht

Eine Abrechnung pro Wohnung reicht, befanden die Richter.

Eine Abrechnung pro Wohnung reicht, befanden die Richter.

(Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof hat die Vermieterrechte bei der Abrechnung von Betriebskostennachzahlungen gestärkt. Sind in einen Mietvertrag mehrere Hauptmieter eingetragen, so genügt es, wenn die Forderung nur einem der Mieter zugestellt wird, entschieden die Richter. (AZ: VIII ZR 263/09)


Mieten mehrere Personen eine Wohnung, etwa für eine Wohngemeinschaft oder als Paar, dann haften sie laut Urteil für Miete und Nebenkosten "als Gesamtschuldner". Der Vermieter sei daher berechtigt, "nach seinem Belieben" jeden der Mieter ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen, heißt es im Urteil.

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Im aktuellen Fall war eine beklagte Mieterin neben ihrem Ehemann Mieter einer Wohnung in Berlin. Da die Nachzahlungsabrechnung zu den Betriebs- und Heizkosten nur an die Frau adressiert war, hatten sich beide Ehepartner geweigert zu zahlen. Laut BGH muss die Mieterin nun die Kosten begleichen, da solch eine Abrechnung nicht einheitlich allen Gesamtschuldnern zugestellt werden muss.

Quelle: ntv.de, AFP

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