Ratgeber

Verbraucherschützer scheitern Bausparer blechen weiter

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparverträgen haben Verbraucherschützer eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgericht wies eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück.

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparverträgen haben Verbraucherschützer eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgericht wies am Freitag eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Deutscher Ring zurück. (Aktenzeichen: 324 0 777/08)

Die Verbraucherzentrale hatte erreichen wollen, dass die bei Vertragsabschluss automatisch fällige Gebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme verboten wird. Nach ihrer Meinung bekommen Kunden dafür keine Gegenleistung. Bei einer durchschnittlichen Bausparsumme von 25.000 Euro fließen für jeden Vertrag rund 250 Euro aufs Konto der Bausparkassen.

Im März hatte das Landgericht Heilbronn eine identische Klage der Verbraucherzentrale gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt. Die dritte Musterklage gegen die LBS West war in der vergangenen Woche vorm Landgericht Dortmund gescheitert. Die Verbraucherzentrale NRW hatte daraufhin angekündigt, den Rechtsstreit notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Sollten die Verbraucherschützer dort Recht bekommen, drohen den Bausparkassen Rückzahlungen in Milliardenhöhe.

Quelle: ntv.de, dpa

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