Nicht zulässig Befristung wegen Alter
15.01.2007, 10:40 UhrArbeitsverträge dürfen nicht allein wegen des Alters des Arbeitnehmers befristet werden. Eine Regelung für ältere Arbeitnehmer im Deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sei nicht gültig, erklärt erklärt der Deutsche Anwaltverein in Berlin.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe entschieden, dass die entsprechende Vorschrift nicht mehr angewendet werden darf (Aktenzeichen 7 AZR 500/04). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der zufolge ist Paragraph 14 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wegen Verstoßes gegen allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und den Grundsatz der Vertragstreue der Mitgliedsstaaten unwirksam.
In der Sache hatte das BAG die Entscheidungen zweier Vorinstanzen aufgehoben. Es hatte zu Gunsten eines seit 1999 mehrfach befristet Beschäftigten, 1950 geborenen Arbeitnehmers entschieden. Dessen Arbeitsverhältnis bestehe unbefristet fort. Auch der Argumentation des Arbeitgebers, ihm müsse Vertrauensschutz auf die nationale Regelung zugebilligt werden, hat das BAG widersprochen. Es hat darauf hingewiesen, dass die Vereinbarkeit des strittigen Paragraphen mit Gemeinschaftsrecht im arbeitsrechtlichen Schrifttum bereits seit ihrem In-Kraft-Treten in Zweifel gezogen worden war.
Quelle: ntv.de