Beitrags-Check 2023 Diese Krankenkassen sind jetzt am günstigsten
04.01.2023, 09:13 Uhr (aktualisiert)
Wer von einer teuren Kasse zu einer günstigeren wechselt, kann einiges an Geld sparen.
(Foto: imago/Eibner)
Alles wird teurer. Oft auch die gesetzliche Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt im neuen Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent. 54 Kassen erhöhen infolgedessen zum neuen Jahr ihre Beiträge. Doch Mitglieder werden nicht mehr zeitnah darüber informiert. Die Übersicht.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im neuen Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Einsparpotenzial. Oft lassen sich auf diese Weise je nach Einkommen 100 bis 200 Euro pro Jahr sparen.
54 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil. Insgesamt gibt es dem Spitzenverband der Krankenkassen zufolge in Deutschland 96 gesetzliche Kassen, nicht alle stehen aber jedem offen, wie etwa bestimmte Betriebskrankenkassen.
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Diese Krankenkassen liegen unter 1,6 Prozent Zusatzbeitrag
- BKK Firmus 0,9 Prozent
- BKK Gildemeister Seidensticker: 0,9 Prozent
- HKK Krankenkasse 0,98 Prozent
- Krones BKK: 0,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- IKK Gesund Plus 1,1 Prozent
- Techniker Krankenkasse 1,2 Prozent
- Audi BKK 1,25 Prozent
- HEK 1,3 Prozent
- BKK Faber-Castell & Partner: 1,35 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Heimat Krankenkasse 1,3 Prozent
- BKK Verbund Plus 1,35 Prozent
- Continentale BKK 1,4 Prozent
- R+V Betriebskrankenkasse 1,4 Prozent
- vivida bkk 1,4 Prozent
- Bertelsmann BKK 1,4 Prozent
- BKK Melitta HMR: 1,4 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BIG direkt gesund 1,45 Prozent
- BKK Provita: 1,49 Prozent
- Mobil Krankenkasse 1,49 Prozent
- BKK24 1,49 Prozent
- Barmer 1,5 Prozent
- BKK Freudenberg 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BKK Linde 1,5 Prozent
- BKK Mahle 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Siemens-Betriebskrankenkasse 1,5 Prozent
- KKH Kaufmännische Krankenkasse 1,5 Prozent
- SBK 1,5 Prozent
- TUI BKK 1,5 Prozent
- Novitas BKK 1,54 Prozent
- BKK Akzo Nobel Bayern 1,55 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Niedersachsen: 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Plus: 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BKK Pfalz 1,55 Prozent
- AOK Bayern 1,58 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- MHPlus BKK 1,58 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Energie-Betriebskrankenkasse 1,59 Prozent
- Salus BKK 1,59 Prozent
Die derzeit günstigsten bundesweit geöffnete Krankenkassen sind die BKK Firmus und die BKK Gildemeister Seidensticker mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9).
Diese Krankenkassen liegen bei oder über 1,6 Prozent Zusatzbeitrag
- IKK classic 1,6 Prozent
- Viactiv Krankenkasse 1,6 Prozent
- Knappschaft 1,6 Prozent
- WMF BKK 1,6 Prozent
- IKK - Die Innovationskasse 1,6 Prozent
- BKK Diakonie: 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- IKK Classic: 1,6 Prozent
- Securvita Krankenkasse 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Viaaktiv Krankenkasse 1,6 Prozent
- AOK Baden-Württemberg 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Debeka BKK 1,69 Prozent
- BKK Wirtschaft & Finanzen 1,69 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- Bahn BKK 1,7 Prozent
- Pronova BKK 1,7 Prozent
- DAK Gesundheit 1,7 Prozent
- AOK Nordwest 1,89 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BKK VBU 1,8 Prozent
- DAK-Gesundheit 1,7 Prozent
- Pronova BKK 1,7 Prozent
- IKK Brandenburg und Berlin 1,77 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- BKK VBU 1,8 Prozent
- AOK Rheinland/Hamburg 1,8 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,8 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Nordwest 1,89 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
- AOK Nordost 1,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Anders als bisher werden Mitglieder - zumindest bis Ende Juni 2023 - nicht mehr per Brief über den höheren Beitrag informiert - aus Spargründen. So sieht es das neue Finanzstabilisierungsgesetz vor, das vom Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde. Wie es ab Juli 2023 weitergeht, ist offen. Komplett unbemerkt dürfen die Krankenkassen ihren Beitragssatz aber nicht erhöhen. Sie müssen das weiterhin vier Wochen vor Anpassung des Beitragssatzes bekannt geben - nur auf anderen Wegen. Verbraucher sollten deshalb auf der Internetseite ihrer Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift nachschauen.
Wechsel der Krankenkasse vereinfacht
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.
Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.
(Dieser Artikel wurde am Montag, 02. Januar 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi